Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Kapitel 0 - In Erwachsenenschutzsachen herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz mit schwerer Diskriminierung der beeinträchtigten Klienten bis hin zur Ordnung der Verfahrenskosten.

Wir haben unserem damals 16-jährigen zu 80% beeinträchtigten Sohn in 2008 ein Feriengrundstück geschenkt. Er genießt 9 Jahre den warmen seichten See und die preiswerten Therapien im Thermalbad. Der Vater wird 77 und kann den Garten nicht mehr bestellen, also soll nahtlos getauscht werden in ein Ferienappartement am gleichen Platz und das soll ihm natürlich wieder gehören, allerdings weiterhin zur familiären Nutzung. Nießbrauchsvereinbarungen sind bei Generationenschenkungen die Regel und der Junge braucht kein Geld und keine Buchhaltung, solange er im gemeinsamen Haushalt lebt. Das Gericht genehmigt den Verkauf aber nicht die Neuerwerbung und entzieht einem Epileptiker abrupt seine gewohnte Umgebung und Therapien. Ein Frevel im Auge jedes Neurologen, medizinische Hilfe wird im Verfahren nicht zugestanden und die bösen Folgen haben sich leider eingestellt. Daraufhin kämpfen wir zwei Jahre lang mit fünf Richterinnen, das Justizministerium greift ein und wir kommen zu einer tragbaren Lösung allerdings mit einer Richterin, die gleich darauf ein Baby bekommt und nach dem schmerzichen Verlust von zwei Feriensommern. Es kommt eine sechste Richterin im September 2019 und äußert zu den Anweisungen Ihrer Vorgängerin "So geht das nicht" und zur Sache, sie werde diesen Kauf niemals genehmigen und verweist den nun 26-jährigen Betroffenen weiter auf ein Sparbuch dessen Wiederanlage am gewohnten Platz selbst nach einer positiven Rekursentscheidung vom Dezember 2019 versagt wird.

Wir hatten aber nicht nur das gesundheitliche Wohl im Auge sondern wollten und konnten den Sohn auch materiell unterstützen. In 2012 war es ein Muß Immobilien in Budapest zu kaufen, denn sie kosteten einen "Schlapf" und eine Wertentwicklung nach dem Wiener Muster war abzusehen. Der Vater teilte seinen ersten Einkauf mit dem Sohn durch zwei und schenkte ihm drei Penthäuser im zentralen Volksgarten, nicht ohne gerichtliche Genehmigung im Vorhinein und nach einem notariellen Konzept der "ausschließlich positiven Schenkung", das einem Geldgeschenk entspricht. Die Richterin 3 meint dazu: "Das ist halt einmal passiert." Fünf Richtern war das Recht, die neue Richterin findet ohne Anlaß gleich zur Begrüßung im September 2019 ein Haar in der Suppe. Unserem Sohn sind die Liegenschaften seit über drei Jahren und weiterhin entzogen und zur Bestätigung erhält der angehende Immobilienmillionär vom im September 2021 das Armenrecht in Form einer Verfahrenshilfe zugesprochen.

Zwei Richterinnen haben dem Sohn Felix das Haus angezündet und wir fordern Amtshaftung ein, der notwendige Zugang zum zivilen Rechtsweg wird dem Betroffenen untersagt. Als juristische Laiin verliert die bis dahin allein vertretende Mutterwir die Orientierung und sucht Entlastung beim zuständigen Vertretungsnetz. Dort wird sie aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen. Wir wollen wenigstens eine Ablösung der missgünstigen Richterin und erfahren "Den Richter kann man sich nicht aussuchen." Wir könnten den Wohnsitz wechseln, auch hierzu brauchen wir einen richterlichen Beschluß. Weil einige Zeitungen schreiben verbietet man uns die Bildveröffentlichungen.

Unsere Familie wurde im September 2019 mit dem Gruß empfangen: "Ich bin Ihre neue Richterin, ich bleibe Ihnen erhalten bis ich sterbe." Die "Anhörung" fand in einem Arbeitszimmer mit der Aufschrift "Beitreibungen" statt und wir fanden heraus, dass die Richterin bisher nie und nimmer mit behinderten Menschen und Pflegschaftssachen zu tun hatte, sondern bisher und weiterhin Beitreibungssachen leitet und von gemeinsamen Bekannten als Bürgerin mit "alternativer" Orientierung angesehen wird, jedenfalls von Vermögensverwaltung keine Ahnung hat. Auf dem Richtertisch liegt eine Einlassung des Justizministeriums wonach der Immobilienerwerb kein juristisches Problem darstellt und allenfalls wirtschaftliche Folgen zu bedenken wären. Wir beantragen für unsere Anträge vom Oktober 2019 die sachverständige Unterstützung eines Wirtschaftstreuhänders, die uns beschlussmäßig versagt wird. Beschwerden beim HJerrn Gerichtsvorsteher ergeben, die Richterin ist sakrosankt am ersten Tag. In diesen Händen liegt die Gesundheit und Zukunftssicherung unseres Sohnes und inzwischen zahlreicher weiterer Kärntner Kandidaten. In einem launigen Gespräch haben wir die Machtstellung des Herrn Vorstehers mit der eines EU-Präsidenten verglichen, er hat lebenslang bestalltes und autonomes Personal, soll regieren und das bei angespannten Resourcen.

Wirkung der Korona-Erlässe in den letzten Pandemiejahren war: Die Scheidungen nahmen zu, die Insolvenzen und Beitreibungen ab. In der Beitreibungsabteilung war die Auslastung herzustellen. Auch geschah über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der sein Personal kennen würde durch den unabhängigen Personalsenat des Landesgerichts. In Klagenfurt werden vergleichsweise häufig wechselnde Geschäftsverteilungspläne beschlossen. Das Familiengericht ist weiblich und bewegt sich auch mit der Karenz. Leider vollzieht man die Rochade zulasten der Demütigen und deren Rechtsanwälte schweigen aus Opportunität. Dabei ist gerade dieser Gruppe eine dauerhafte Betreuung durch empathische Richter zugedacht.

In anderen Gerichten, wie beispielsweise Innsbruck sind Erwachsenenschutzsachen ruhend im Familiengericht untergebracht, während bei uns beliebige Zivilabteilungen zugewiesen werden. Der Auslöser für das Geschehen liegt also nicht einmal im strengen Pflegschaftsrecht sondern beim Perssonal und dem Verwaltungsakt seiner Organisation. Wir Antragsteller tragen die Folgen.

Unqualifizierter Umgang mit behinderten Menschen - Wie wird man Familienrichter: Der Blogger Pascal H. schreibt dazu: "Wenn Sie glauben, ein Familienrichter oder der von Ihnen anvisierte gerichtliche Erwachsenenvertreter würden Ihrem Sohn helfen, dann sitzen Sie einer landläufigen Meinung auf. Diese Leute sind Juristen und auf Gebieten wie Gesundheits- und Daseinsvorsorge für beeinträchtige Menschen institutionell weder geschult noch geprüft und zugelassen. Familienrichter ist nicht gerade eine Karriereposition in der Justiz. Dem mangelnden Interesse versucht man Herr zu werden, indem man Richter aus dem Zivilsektor mit heranzieht, wie in Ihrem Fall, wo die zuständige Richterin bisher und weiterhin Beitreibungsverfahren leitet. Ihre Richterin wurde offenbar zur Familienrichterin durch die eilige Übertragung von Pflegschaftsverfahren und sie übernahm Ihre Agenda wie in einer Lotterie nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. „Learning by doing“ ist dort angesagt und sie sind ein zufälliges Opfer." Die Familienrichterin MMaga. Anna Leitsberger (Nr. 5) hatte uns den Kauf und Verkauf einer Ferienimmobilie in Ungarn genehmigt, Richtlinien für einen neuerlichen Antrag vorgegeben und ging in Karenz. Unsere Agenden wurden in der beschriebenen Weise der Beitreibungsabteilung und ihrer Leiterin Frau Maga. Theresia Fill (zuständige Richterin Nr. 6) zugeschlagen. Zitat aus den Google-Bewertungen zu „Bezirksgericht Klagenfurt“: Eklatanter Personalmangel am Familiengericht. Exzellent besetzte Fachabteilungen aber Vorsicht, „Erwachsenenschutzsachen“ werden an diverse Zivilabteilungen ausgelagert. Wenn ihr Nachname mit "S" beginnt können Sie mit der Zivilprozessordnung ins Bett gehen.

Aus den folgenden Dokumenten ergibt sich die Funktion der für Felix aktuell zuständigen Richterin Mag.a Fill vor und nach der Personalrochade:

Beeinträchtigte Menschen fordern qualifizierte FamilienrichterInnen.

„Der Jurist kann Alles“ klingt so gefährlich wie „Der Mediziner kann Alles“. Am Familiengericht sollten Fachjuristen entscheiden. Das Berufsbild der Familienrichterin ist wohl das eines übergeordneten Sozialberufs, sie braucht neben dem RIS-Bildschirm Empathie, Lebenserfahrung und/oder die interdisziplinäre Aus- und Fortbildung die schon jedem Sozialarbeiter abverlangt wird. Den Familienrichterinnen obliegt es unmündigen oder beeinträchtigten Menschen in ihren sozialen Bedürfnissen beizustehen. Der Bedarf von Unmündigen, zumeist Scheidungskindern lässt sich vergleichsweise leicht standardisieren. Ihnen stehen in Klagenfurt vier ordentliche Familienrichterstellen und ein hauseigener psychologischer Dienst „Familiengerichtshilfe“ zur Verfügung. Für Scheidungskinder zeigt zusätzlich jemand auf: Mutter, Vater oder im Idealfall beide. Beeinträchtigte Kundschaft ist vergleichsweise demütig im Umgang. Verglichen mit den Scheidungskindern geht es bei beeinträchtigten Menschen um einen durch die Erkrankung, das Alter und die residuale Äußerungsfähigkeit individualisierten Bedarf, um typische Einzelfälle Das Obsorgebedürfnis ist zeitlich unbegrenzt, tiefergehend, im Fall von Hilflosigkeit total und eine Fehleinschätzung existenziell gefährlich. Bei Fehlen eines familiären Erwachsenenvertreters ist die Vorsorge auch noch institutionalisiert mit dort bekannten Risiken.

Die Interessen dieser Gruppe werden seit dem neuen Recht unter „Erwachsenenschutzsachen“ oder "Erwachsenenvertretungssachen" geführt, in Klagenfurt nur zu einem Viertel in einer Fachabteilung Krassnig betreut und sonst auf drei Zivilabteilungen aufgeteilt. Sie werden als Appendix zum jeweiligen Fachgebiet geführt und sind nur über die Kanzleileitung verbunden. Am Bezirksgericht herrscht Personalmangel. Die Zuteilung erfolgt schematisch über wechselnde Geschäftsverteilungspläne, verfasst von der Personalleitstelle bzw. dem Personalsenat am Landesgericht und offensichtlich bestimmt vom Kriterium der Auslastung. Unsere Richterin hat durch den nun 2-jährigen Beitreibungsaufschub sichtbar freie Kapazität. Warum in aller Welt führt man die 4 Segmente nicht in einer fünften Fachabteilung unter kompetenter Leitung zusammen und vermeidet damit, dass jede Richterin anders entscheidet.

Es braucht immer einen Anlassfall. Gewalt gegen Frauen, da entsteht aktuell eine Baustelle der Richterausbildung, warum nicht zugunsten behinderter Menschen. Die Zuweisung einer Richterin ist ein überprüfbarer Verwaltungsakt. Einmal bestellt und zugewiesen, wird die Richterin sakrosankt am ersten Tag. Wir waren Opfer der ersten Stunde. Das Recht setzt mit sichtbarer Veranlassung strenge Normen gegen den Missbrauch einer Erwachsenenvertretung. Der familiäre Erwachsenenvertreter verdient, vor Allem in der Güterverwaltung umindest einen Vertrauensbonus und seine Familie Schutz vor unnötig belastenden Eingriffen in intimste Gegenstände ihrer Lebensführung. Das Gericht muss erkennen, dass die klassischen mündelsicheren Anlagen ausgedient haben und die Internationalisierung neues Denken fordert. Ich habe allen Grund, der aktuellen Richterin zu schreiben: "Gnädige Frau welches Spiel spielen Sie, am Spieltisch gegenüber sitzt ein kranker Junge, oder glauben Sie, Sie müssten ihn vor Vater und Mutter schützen?"

Wir orten aus unserer bald 4-jährigen Erfahrung schwere Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen in einer Zweiklassen-Justiz zugunsten der Scheidungskinder, die nicht nach unten sondern nach oben zu egalisieren wäre. Unter Zuständigkeit der Richterin Frau Mag. Eicher (Nr. 3) wurde in 2017 unser erster Genehmigungsantrag unterdrückt und Felix seine 9 Jahre gewohnte Freizeitumgebung abrupt entzogen. Deren Abteilung war ausschließlich als Zivilabteilung ausgewiesen. Die Zivilrichterinnen 3 und 6 haben den Brei verdorben, eine Familienrichterin MMag. Leitsberger (Nr. 5) hat ganz anders gekocht, es wurden ja zwischendurch auch Kauf und Verkauf einer Ferienwohnung genehmigt.

 

Aufgrund einer Neuauflage der Geschäftsverteilungsübersicht per 1.3.2021 bedarf diese Dokumentation leider einer Aktualisierung. Die letzte für beeinträchtigte Menschen tätige Fachabteilung "Familienrechtssachen" der Richterin Maga. Elisabeth Krassnig (Abteilung 4) hat nun auch die Agenda der Erwachsenenschutzsachen abgegeben. Auch diese sind nun der von uns bekämpften Richterin Maga. Theresia Fill zugeschlagen worden. Die gesamte Agenda des Erwachsenenschutzes liegt somit ausschliesslich bei Zivilrichtern. Durch die Coronaerlässe blieben in den zurückliegenden Jahren Beitreibungen und Insolvenzen aus, die Richterein erhält mehr und mehr "Erwachsenenschutzsachen", hier "Erwachsenenvertretungssachen" genannt, wohl wiederum unter Auslastungskriterien zugesprochen.

 

Ich habe mich mit diesem Vortrag am 17.2.2021 an den Herrn Präsidenten der Anwaltskammer gewendet und um Unterstützung gebeten: "Ich beginne soeben eine Kampagne gegen „Inkompetenz und psychischen Terror am Familiengericht“. Vielleicht hat diese Kampagne Platz in Ihrer Verbandspolitik und auch aus Sicht Ihrer Mitglieder die notwendige „Reife“. Mit Rücksicht auf mein Lebensalter würde es mich freuen, die Last der Öffentlichkeitsarbeit nicht allein zu tragen." Anlässlich einer telefonischen Erinnerung sagt mir ein Emissär: "Sie sind ganz schön naiv, die Rechtsanwälte verdienen doch ihr Geld mit den Unzulänglichkeiten des Gerichts".
Die Behindertensprecherin der Grünen im Bundestag Frau Heike Grebien schreibt zu diesem Gegenstand am 6.5.2021: "Wir verstehen Ihren Ärger und Frust, den Sie und Ihre Familie durch das System Familiengericht haben, sehr gut. Auch wir sind der Meinung, dass hier besonders in der Erwachsenenvertretung erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Schulungen für Familienrichter*innen zur besseren Qualifizierung sind im Nationalen Aktionsplan Behinderung anvisiert. Wir sind da dran. Uns ist bewusst, dass Ihnen das in Ihrer aktuellen Situation, in der Sie möglichst schnell eine zufrieden stellende Lösung für Ihren Sohn erzielen möchten, wenig hilfreich ist".
In der Bundesrepublik ist das Thema Richterqualifizierung längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung im September 2019 eine Vorlage der Grünen an den Justizausschuss und im Mai 2020 deren Behandlung im Bundestag mit dem Ergebnis einer Ausbildungsverordnung für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es titeln Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben." Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet werden, sich fortzubilden." Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem Gebiet." Rbb 24: Richter als „Laien“.
Die "Welt" schreibt dazu: „Der Rechtsausschuss des Bundestages debattiert über eine Qualitätsoffensive für Familienrichter. Eine Expertenanhörung offenbart gravierende Missstände in den Gerichten. Das ist besonders problematisch mit Blick auf die Tragweite ihrer Entscheidungen. Dass eine Expertenrunde im Bundestag große Einmütigkeit zeigt, ist einigermaßen selten. Umso bemerkenswerter war deshalb der Verlauf der Expertenanhörung über den Antrag der Grünen zur „Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren“ am Mittwoch im Rechtsausschuss. Familienrichter agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen, Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit. Statt den Sachverhalt zu ermitteln, würden die Richter sich deshalb oft auf die Einschätzungen von außen verlassen.
Die Grünen fordern ein ganzes Paket an Maßnahmen: Genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“

In anderen Gerichten sind Familienrechtssachen und Erwachsenenschutzsachen weiterhin in einer Hand. Hier die Geschäftsverteilungsübersicht aus Innsbruck:

Die Zuweisung der RichterInnen geht über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der seine Mitarbeiter kennen würde. Er schreibt in einem Beschluss am 25.3.2021: "Wenn der Antragsteller begehrt, dass die Rechtssache von Felix in eine "Fachabteilung" des Bezirksgerichts verlegt werden möge, so ist dem zu entgegnen, dass die Geschäftsverteilung vom Personalsenat des Landesgerichtes Klagenfurt beschlossen wird. Der Gerichtsvorsteher hat nicht die Möglichkeit dahingehend Einfluss zu nehmen. Dies würde den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzen und wäre eine unzulässige Einflussnahme in die richterliche Unabhängigkeit gegeben."

Die beiden Erwachsenvertreter von Felix, Mutter und Vater lehnen die so bestellte Richterin mit Gruseln ab, weil sie den Sohn schädigt, nicht zuhören kann und nicht weiterhilft. Es liegt allerdings nahe, dass sie sich in die neuen Aufgaben nicht aussuchen konnte. In dieser Sicht sind beide Teile Opfer einer nur reagierenden Geschäftsverteilung, an höherer Stelle definierter Formalien, einer seelenlos programmierten Bürokratie und einer vernachlässigten Organisation, Kontrolle und Wissensvermittlung.

FamilienrichterIn sollte, nach neuem Recht, als Sozialberuf der Oberstufe verstanden werden. „Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden“. Wenn sich Richter auf diesem Feld betätigen sind sie zur fachübergreifenden Qualifizierung angehalten. Die Pflicht dazu lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl ist Lebensberaterin bei den SOS-Kinderdörfern. Die Bildungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sind schon auf dieser Stufe umfassend und beinhalten auch Erwachsenenschutzrecht das in Kärnten die Expertin Frau Richterin Mag.a Martina Löbel lehrt.

Familienrichter ist in Österreich offensichtlich kein geschützter Beruf mit formeller Ausbildung, Zulassung und strengem Anforderungsprofil. Entsprechend ist das interne Image. Wo ist die Standesvertretung die das anspruchsvolle, interdisziplinäre Berufsbild einer Riege vertritt, die ansonsten mit juristischer Präzision in vorwiegend intime soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse der Familien eingreift. „Die Richtervereinigung fördert die Vertiefung der Kenntnisse ihrer Mitglieder durch Fortbildung. Einerseits juristischer Art im weiteren Sinne, darüber hinaus aber vor allem durch Herstellung und Pflege von Kontakt mit Psychologen und Psychiatern, Sozialarbeitern, Sicherheitsbeamten, Wirtschaftswissenschaftern & Soziologen, Politologen und Philosophen. Der/die Familienrichter/in soll damit alles kennenlernen, was ihm/ihr zur Konkretisierung des Kindeswohls nützlich sein kann.“ Das trifft den Nagel auf den Kopf aber wieder einmal gilt das Bemühen dem Wohl der Scheidungskinder, Erwachsenenvertretungssachen und beeinträchtigte Menschen werden in Zivilabteilungen abgehängt.

Es geht in dieser Sache nicht um ein offenes Verfahren. Der Schaden ist eingetreten und Felix hat nach den Schmerzen der Vergangenheit, nach nunmehr vier Jahren Verfahrensdauer, keine Erinnerung mehr an seinen Sehnsuchtsort. Geblieben ist eine in 2017 einsetzende und kontinuierliche Verschlechtung seines Geundheitszustands, ausgedrückt durch eine Verzehnfachung seiner epileptischen Anfälle und die Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit. Wir hätten längst eine Ferienwohnung gekauft aber es geht auch um die Wiederanlage eines Sparbuchs, toxisch für die Vorsorge eines jungen Menschen. Auch über den Entzug seines Immobilienvermögens ist die Zeit hinweg gegangen, ich habe die 80 überschritten und werde ihm Alles was das Gericht entzieht und Einiges mehr im Testament wieder zuschreiben.

„Felix“ und „Mag.a.Theresia Fill“ sind auch nur Metaphern, es geht um ein System der Obsorge, das sich selbst entwertet. An den Familiengerichten herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz mit schwerer Diskriminierung der unter „Erwachsenenschutzsachen“ erfassten beeinträchtigten Antragsteller bis hin zur Ordnung der Verfahrenskosten. Als Folge ist es in Österreich nicht möglich Mündelvermögen zum Vorteil des Betroffenen zu verwalten. Das Grundrecht auf Erwerb und Gleichstellung ist ausser Kraft. Inklusion eine Wunschworstellung der Politik.

Klagenfurt, den 15.11.2022

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt