Pflegschaftssache Felix Seidl--
Kapitel 6 – Der lange Weg des Protokolls der ersten Einvernahme und ein weiterer Fall von inhaltsferner Protokollierung. (3 Jahre in Bearbeitung)

Zusammenfassung:
Wir hatten 2 Jahre mit 5 wechselnden Richtern am Bezirksgericht hinter uns. Diese als Anhörung angekündigte Veranstaltung war ein einstündiger unhöflicher Monolog der Richterin mit Ankündigung völlig unerwarteter Entscheidungen, deren desaströses Ergebnis für unser behindertes Kind gleich zu erkennen war. Zu dem Eindruck passte die Abschiedsformel gegenüber der Erwachsenenvertreterin: „Also wir sehen in 3 Jahren wieder.“ Unser Eindruck, die Richterin delektiert sich an unserer Betroffenheit wurde kultiviert, denn sie bricht abrupt mit allen installierten Regelungen der Vergangenheit und trifft in nunmehr 2 Jahren nicht eine Entscheidung zu Gunsten unseres Kindes. Wir reklamieren demgegenüber seine materielle und gesundheitliche Schädigung. Die endliche Entscheidung zur Änderung des Protokolls bewerten wir als eine Provokation.
Bemerkungen:
Aus meiner beruflichen Praxis bin ich der Meinung ein Protokoll müsse die Ergebnisse einer Sitzung wiedergeben. Ein ungültig datiertes Protokoll ist keines. Beanstandete inhaltliche Irrtümer müssen korrigiert werden und sei es durch ein Zusatzprotokoll oder eine Aktennotiz.

Chronologie:

04.10.2019 Zustellung des Protokolls der Sitzung vom 20.9.2019, mit der unzutreffenden Datumsangabe „19.9.2019“ zum Termin.07.10.2019 Die Erwachsenenvertreterin reklamiert dieses Protokoll telefonisch und wird von der Frau Richterin zu einer schriftlichen Einbringung aufgefordert.

07.10.2019 Die Erwachsenenvertreterin überreicht an umfängliches Gegenprotokoll mit der Bitte um Ergänzung des Protokolls vom 20.9.2019 an seinen Leerstellen. Unserer Darstellung wurde nie widersprochen.03.02.2020 Erinnerung des Gerichts an die zeitliche und inhaltliche Korrektur des Protokolls der Einvernahme vom 20.09.2019 (zugegangen am 4.10.2019) auf Grundlage unseres telefonischen sowie, auf Anordnung, schriftlichen Einspruchs vom 7.10.2019.


25.02.2020 Richterin Mag. Fill lädt am 24.2.2020 telefonisch zu einer Vorsprache für den 4. März ein und bittet Felix diesmal nicht mitzubringen. Wir antworten auf die telefonische Einladung schriftlich mit der Aufforderung, vor weiteren Gesprächen erst einmal die Sitzung vom 20. September 2019 inhaltskonform zu protokollieren. Andernfalls sind wir freiwillig zu keinem weiteren Gespräch bereit und wollen ohne Ladung nicht erscheinen.


03.03.2020 Zu der Besprechung war Frau Seidl dann vorgeladen und von einer Rechtsanwältin begleitet, denn dem Vater oblag die Aufsicht von Felix zuhause. Wegen der gebotenen Vorsicht haben wir Fragen schriftlich vorbereitet und der Richterin vorab zugestellt.
Zitat "Sie wissen, dass wir unser gesamtes Verfahren hier beim Familiengericht dokumentieren. Für uns ist daher von Bedeutung, ein ordentliches Protokoll der Sitzung vom 20.09.2019 zu erhalten.
Niemand würde uns glauben, was und wie dort verhandelt wurde.
Ich habe sofort nach Kenntnisnahme bei Ihnen angerufen und ohne Zögern auch Ihrer Forderung nach Schriftform entsprochen. Ihre Erinnerung war frisch und Sie haben unserem Gegenprotokoll auch nicht widersprochen. Im vergangenen halben Jahr haben wir Sie fünfmal schriftlich erinnert und vergangenen Freitag auch dem Herrn Vorsteher noch Abschriften übergeben.
Nun die Frage: Können wir ein Ersatzprotokoll erwarten und wann?
Welche weiteren Wege der Durchsetzung stehen uns zur Verfügung? Sie werden verstehen, dass mir der Mut fehlt hier an Ort und Stelle irgend etwas auszusagen, solange ich in der Erwartung bin, vom Gericht falsch zitiert zu werden. Im Lebenssituationsbericht habe ich Ihnen auch unsere familiäre Arbeitsteilung beschrieben. Mir fehlt hier mein Mann. Unser Sohn war, uneingeladen, bisher bei allen Gerichtsterminen dabei, als Gesprächsangebot an den Richter. Sie haben mich diesmal ausdrücklich gebeten ihn daheim zu lassen. Warum? Wir vermuten, um den Vater dort zu binden".
29.05.2020 Fünf Anmahnungen haben nicht geholfen. Formeller Antrag auf Richtigstellung des Protokolls der Sitzung vom 20.9.2019 mit ausführlicher Begründung. Hinweis auf Mängel des weiteren Protokolls vom 3.3.2020 bezüglich der Aussage der Erwachsenenvertreterin über die gesundheitlichen Auswirkungen der Wegnahme der Ferienimmobilie vom Betroffenen in 2017.
Zitat „Ich beantrage die Änderung in folgenden Punkten:
1. Das Protokoll ist falsch datiert. Am 19. September hat keine Besprechung stattgefunden.
2. Die Erwachsenenvertreterin wurde gefragt, ob sie sich in letzter Zeit in Ungarn aufhielt. Im Protokoll erscheint ein konkretes Datum.
3. Die Richterin erklärt unseren Akt komplett gelesen zu haben, verhandelt autoritär und gibt Einschätzungen und Entscheidungen mit schockierenden Konsequenzen bekannt, die zu protokollieren sind.
4. Das Gericht kennt unsere familiäre Aufgabenteilung. Die Mutter, beruflich Lebens- und Sozialberaterin, sorgt für sein Wohlbefinden und der Vater, als Wirtschaftsakademiker, für die materiellen Belange des Betroffenen. Ich habe meine väterlichen Schenkungen nach juristischen Vorgaben konzipiert und durfte diese nicht vortragen. Ich schrieb deshalb unmittelbar nach Sitzungsende eine Aktennotiz. Deren Substrat sollte dem Protokoll einverleibt werden, zumindest wäre es eine Fußnote wert.
5. Unter Bezugnahme auf ein Vorverfahren wurde gefordert, einen in Ungarn eingehenden Verkaufserlös von 24 Mio. Forint, zweckgebunden für eine dortige Ersatzbeschaffung, auf ein Raika-Sparbuch zu transferieren. Ich verwies auf die enormen Kosten, meine dem Gericht vorliegende Garantiezusage sowie die transparente Kontoführung in Ungarn. Anlass und Wirkung der Blockade durch die, wenn auch mündliche Richtungsentscheidung sowie deren Kollision mit den Interessen des Betroffenen kann im bevorstehenden Sachverständigenverfahren durch den Kollisionskurator geklärt werden, dessen Bestellung wir seit dem 20. September 2019 erwarten dürfen. Zu seiner Orientierung besteht unbedingter Bedarf an einem klaren Protokoll der grundlegenden Antrittssitzung vom 20. September 2019".


31.08.2020 Angesichts des Ablehnungsantrags hat die Richterin Mag. Theresia Fill den Turbo eingeschaltet und alle Rückstände aufgearbeitet. Alle Anträge werden im Telegrammstil abgeschmettert. Den Antrag zum Protokoll entscheidet die Richterin nach einem 11-monatigen Ansturm der Erwachsenenvertreterin in einer Zeile. Zitat „Die Ausfertigungen des Protokolls vom 20.08.2019 werden berichtigt, sodass das Datum statt 19.09.2019 richtig zu lauten hat 20.9.2010“.

03.03.2020 Die Erwachsenenvertreterin hatte Fragen vorbereitet und der Richterin vorab zugeleitet, außerdem war die Einholung eines neurologischen Gutachtens über den Gesundheitsschaden beantragt, den Felix durch den seinerzeitigen Entzug seiner gewohnten Ferienimmobilie erlitten hat. Auf Fragen der Richterin beschrieb Frau Seidl im Beisein der Anwältin Mag.a Aspernig die seit August 2017 zunehmenden Symptome seiner Epilepsie. Das gerichtliche Protokoll enthält dazu den lapidaren Satz: „Mein Mann möchte diese Sachverständigen-Untersuchung unbedingt, damit nachgewiesen ist, dass der Betroffene darunter leidet, dass er die Wohnung in Heviz nicht bekommt.“ Die Richterin wiederholt ihre schon am 20.9.2019 bekanntgegebene Entscheidung einen Immobilienkauf in Ungarn nicht zu genehmigen, begründet das mit Haftungsrisiken die sie keinesfalls eingehen möchte und verweist wieder auf den Rekurs als mögliche Lösung.

09.07.2021 Ich habe einen Fragenkatlog für diese Einvernahme vorbereitet. Meine Eingabe wurde nicht erörtert. Im Protokoll erscheint der Vorwurf, die Richterin sei mit „liebe Frau“ beleidigend angesprochen. Es war in Zusammenhang mit drei ergebnisgleichen Wertgutachten die der Richterin vorliegen, liebe Frau würden sie sich endlich für eines davon entscheiden. Auch hier ist das Protokoll unvollständig. Die Richterin entgegnet: “Ich bin nicht Ihre liebe Frau.“ und Seidl: „Da bin ich aber froh“. Ich darf mildernd in Anspruch nehmen, dass in meiner Heimat „unsere liebe Frau“ die Ansprache der Gottesmutter ist. Gewiss ein Rückgriff auf den Boulevard aber dort ergeht sich auch die Richterin mit einem genüsslichen, wiederum nicht protokollierten Zuruf: „Das mit dem Nießbrauch können Sie sich gleich abschminken“. Sachlich begegne ich mit dem Hinweis alle an den Sohn getätigten Schenkungen seien typische Generationenschenkungen bei denen ein Rückbehalt der Früchte verkehrsüblich und in unserem Fall für den Schenker auch existentiell notwendig sei. Aber wir sind seit dem 20.9.2019 gewarnt, hier wird eine neue, vierte Front eröffnet und dort wo es besonders weh tut." Auch mit diesem Protokoll bin ich nicht einverstanden: Verfahrensleitende Fixierungen finden keinen Eingang, persönliche Betroffenheit ja.

17.01.2022 Johann Seidl ist für den 21.1.2022 zu einer Anhörung geladen für die 1 1/2 Stunden Dauer vorgesehen sind. So ein Marathon übersteigt seine Kräfte und er hofft, dass Frau Seidl zu seiner Unterstützung zugelassen wird. Es wird auch mit deren Informationsbedürfnis argumentiert, Ich bin im 82. Lebensjahr und nicht mehr Betroffener gerichtlicher Maßnahmen, sondern Frau und Kind sollen erfahren, was ihnen blüht. Eine mehrfach beantragte familiäre Vorladung wurde bisher nicht gestattet und wir erhalten nun Gelegenheit, die gemeinsame Einvernahme zu inhaltsfernen Protokollierungen und unterdrückten Anträgen zu fordern und dokumentieren zu lassen. Die von uns gewünschten Gegenstände beantragen wir in einem 5-seitigen Schreiben. Wegen brisanter Themen bitte ich den Herrn Präsidenten des Landesgerichts und den Herrn Vorsteher, die Sitzung auch amtsseitig mit einem Zeugen (Praktikanten etc.) zu begleiten. Ich profitiere von der voraussichtlichen Anwesenheit meiner Frau. Wir können erstmals die Frau Richterin gemeinsam mit unprotokollierten Aussagen seit der ersten Einvernahme im September 2019 konfrontieren. Thema der Vorladung war "die Eigentumswohnung" in Budapest. Wir gingen natürlich von einer Verhandlung des mit "Gefahr im Verzug" angezeigten Kaufvorhabens im Mélito-Park von Budapest aus, waren darauf vorbereitet und hatten in unserem Programmvorschlag entsprechende Fragen gestellt. Die Richterin gibt die irreführende Einladung zu und schwenkt zu einem anderen Thema welches wir nicht mehr für besonders eilig halten. Anwesend ist der Herr Kollisionskurator Trötzmüller und verhandelt werden "die Eigentumswohnungen" in Budapest mit dem Ergebnis, dass der Kurator nach 15-monatiger Zuständigkeit noch nicht einmal den Vertrag gelesen hatte, den er unterschreiben soll. Die Verhandlung endete ohne Ergebnis Die Erörterung der als unprotokolliert beanstandeten Tatsachen fiel unter den Tisch. Die Richterin fragt im Protokoll ob wir mit einer Entscheidung die Nichtigkeit der Schenkung und Rückführung des Eigentums beinhaltet einverstanden wären. Uns ist inzwischen diese Lösung fast lieber. Nach den Erfahrungen mit den verunglückten Ferienwohnungen haben wir gelernt, dass eine korrekte Treuhandverwaltung unter dieser Richterin ohnehin unmöglich ist.

Wenige Tage darauf beantragen wir demzufolge bezüglich der zurückliegenden Schenkungen von ungarischen Immobilien des DKfm. Johann Seidl an seinen minderjährigen und folgend beeinträchtigten Sohn Felix Massimo Seidl wegen fehlender, beziehungsweise unzutreffender pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung, die Nichtigkeit auszusprechen. 2 Jahre mit Frau Richterin Mag. Fill haben gezeigt unter dieser Richterin ist das Vermögen von Felix nicht zu verwalten und wir folgen mit unserem Antrag exakt dem nicht protokollierten Präjudiz der Richterin vom 19.9.1919, wenigstens diese Entscheidung dürfte also schnell gehen, wenn sie sich daran erinnert. Der Schenker kann das Immobilienvermögen nun freihändig sanieren und dem Betroffenen spätestens im Testament wieder zuschreiben, was die Formalien angeht, hat man gelernt. Die Aussicht auf baldige Erbschaftssteuern steht dem diametral entgegen aber es geht etwas weiter, denn die Lösung entspricht der am 20.9.2019 unprotokolliert geäußerten Rechtsauffassung der Frau Richterin.

16.02.2022 Ich wurde mit meinen 81 Jahren heute 1 1/2 Stunden verhört. Die Richterin stellt nur vorbereitete Fragen und protokolliert nun wörtlich, was ich auf meine zahlreichen Beschwerden über inhaltsferne Protokollierung zurückführen darf, mich aber sehr belastet. Es werden Sachen außer Thema aufgeworfen, auf die ich nicht vorbereitet bin. Ich muss im Stehgreif argumentieren. Gegen Ende bekomme ich keine Luft mehr, versuche die Maske zu lockern die Richterin befiehlt mir, die Nase zu bedecken obwohl wir einen Abstand von 5 Metern haben und sie hinter Glas sitzt. Ich bin dreimal geimpft. Ich bekomme Herzzustände und muss abbrechen, trotzdem soll ich gleich noch einen Ersatztermin vereinbaren. Was soll die Hast in Angelegenheiten, die seit 2 Jahren bei Richterin und Kurator lagert. Ich verweise immer wieder auf die äußerste Dringlichkeit einer Genehmigung für das Vorhaben Mélitó-Park, weil ich mangels Pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung die für Felix reservierte Immobilie alleine kaufen muss und die letzte Möglichkeit, sein Sparbuch anzulegen verloren geht. Zur Erhärtung lege ich die grundbücherliche Vormerkung von Felix und meinen bereits vorbereiteten Einzelantrag vor. Die Immobilie ist bezahlt und der Antrag nun wohl ausreichend konkretisiert. Am 21.1.2022 hat die Richterin meiner Frau eine Strafanzeige wegen der Verwendung von Bildern des Felix in ihr unangenehmen Presseartkeln in NEWS und KLZ angedroht. Es kam nochmals der diesbezügliche Auftrag an den Neurologen Dr. Sacher zur Sprache und ich habe angekündigt, vice versa die Frau Richterin wegen Körperverletzung zu klagen, wenn der Sachverständige nicht gleichzeitig zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Felix durch die abrupte Wegnahme seines 9 Jahre gewohnten Freizeitdomizils, unserem diesbezüglichen Festellungsantrag vom 22.9.2020 mit Ergänzung vom 7.2.2022 und der weitergehenden Verweigerung zweier weiterer Projekte angehört wird. Das 10-seitige Protokoll ist ein Schlüssel zum Verständnis der 2 1/2 jährigen Auseinandersetzung um das gesundheitliche und materielle Wohl von Felix Seidl. Das war nicht Alles, die Richterin erklärt, es seien nicht alle Punkte besprochen und kündigt eine neuerliche Vorladung an: "DKfm. Seidl erklärt um 10.41 Uhr, dass er den Termin beenden möchte, weil er Herzstechen hat. Die Richterin erklärt, dass noch nicht alle Punkte besprochen sind. (Der schon um Luft ringende) DKfm. Seidl wird gefragt, ob er bereit ist, sofort einen weiteren Termin auszumachen". Ich erleide anschließend eine Herzattacke im Getränkeraum des Gerichts.

17.02.2022 Eine neue Sitzung, eine neue Chance. Wir legen gleich am Folgetag in einer 10-seitigen Äußerung unsere, der Richterin längst bekannten Fragen, zu inhaltsferner Protokollierung und zum Verfahrensstau wieder vor und bitten diese wenigstens bei der zu erwartenden Sitzung im Beisein und Zeugnis meiner Frau zu erörtern: "Für die zurückliegende Sitzung vom 9.7.2021 hatte ich um Erörterung folgender Fragen gebeten, wobei nur die erste erörtert und mit einem „Nein“ beantwortet wurde: Haben Sie Veranlassung, uns Misstrauen entgegen zu bringen? - War Ihnen das übergeordnete gesundheitliche Bedürfnis von Felix und die Vorgeschichte des Antrags seit 2017 sowie die Stellungnahme des Instituts für internationales Betreuungsrecht aus 2018 nicht bekannt? Haben Sie dem seither vorgetragenen Wunsch nach einer medizinischen Begutachtung dieser Frage entsprochen? - Ist es wahr oder nicht wahr, dass Sie am 24.2.2020 die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl telefonisch ersuchten, Felix zur bevorstehenden Vorladung nicht mitzubringen? - Unser Sohn wäre Immobilienmillionär, wenn man ihn nur ließe. Mit dem Kauf eines Drittelanteils der Penthouse-Wohnung im Mélió-Park wären 7% seines Vermögens bewegt worden. Muss diese Relation in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die das Justizministerium mit Erkenntnis vom 28.5.2018 auferlegt, nicht bedacht werden, wenn dem Treuhänder überbordende Haftungen und visionäre Ertragsprognosen abverlangt werden? - Ist dem Gericht die Gesamtsicht und die Interdependenz der Vermögensdispositionen klar, in die seit nun bald 2 Jahren durch Stillstand und zum offenbaren Nachteil des Betroffenen eingegriffen wird? - Ist der Frau Richterin bewusst, dass was auf dem RIS-Bildschirm steht in qualifizierter Weise dem Einzelfall anzupassen ist, sonst braucht es keinen Richter? Ist der Frau Richterin bekannt, dass wir den Verwaltungsvorgang der abrupten Zuweisung unserer Agenden im Spätsommer 2019 aus dem ordentlichen Familiengericht in eine Beitreibungsabteilung als Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen bewerten? - Wir bitten die Frau Richterin nach bald zweijähriger Tätigkeit den Abschluss von nunmehr drei verunglückten Verfahren und eine notwendige klimatische Verbesserung durch Weitergabe unserer Akte zu ermöglichen. - Nach 14-monatiger Bearbeitungszeit und einem überbordenden Schriftverkehr melde ich in der Sache Mélitó-Park „Gefahr im Verzug“. Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Richterin um konkrete Anleitung was noch zu tun und zu unterschreiben ist. - Die Frau Richterin schuldet nach 2 -jährigem Leerlauf und endlosen juristischen Traktaten dem Betroffenen greifbare Ergebnisse und eine Gesamtsicht die, an seinem Wohl gemessen, eine Verbesserung gegenüber dem 14 Jahre lang und bis 20.9.2019 praktizierten Versorgungskonzept der Familie Seidl bringt. Dies unter Rücksicht auf die Wiederzulassung eines selbstbestimmten, beruhigten und geordneten Familienlebens, entsprechend dem Bedarf des beeinträchtigten Felix. Frau Sylvia Seidl hat dem Gericht mit ihrem Antrittsbericht vom 19.9.2019 in Gesamtsicht mitgeteilt, was die Erwachsenenvertreter anstreben, und wir erbitten nach 2 Jahren eine ebenso umfassende und geordnete Stellungnahme der Frau Richterin. - Wir verlangen eine Präzisierung des Zurufs der Frau Richterin am Ende der Sitzung vom 21.1.2022: "Das mit dem Niesbrauch können Sie sich gleich abschminken". Dieser eröffnet nach 2 Jahren ein neues Kapitel der Auseinandersetzung um das Wohl von Felix. - Frau Seidl bittet eine Erklärung zu Protokoll zu nehmen. Ich bitte meinerseits eine Erklärung zu Protokoll zu nehmen: Ich verweise immer wieder auf die äußerste Dringlichkeit einer Genehmigung für das Vorhaben Mélitó-Park, weil ich mangels Pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung die für Felix reservierte Immobilie allein kaufen muss und die letzte Möglichkeit, sein Sparbuch anzulegen verloren geht. - Wir fragen, ob die Frau Richterin sofort bereit ist die Investition im Mélitó Park zu genehmigen und den Auftrag des Herrn Sachverständigen um sein Urteil zu ergänzen."

Nach dieser Eingabe fand bis heute keine "Anhörung" mehr statt. Ohne diese wurden ablehnende Beschlüsse zu vier Gegenständen zugestellt.

14.07.2022 Ladung an Vater, Mutter und Kind zum Thema: „Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich und Enthebung Mag. Trötzmüller.“ Nach dem vorangegangenen Clearing durch das Vertretungsnetz zu urteilen ist dies die Antwort des Gerichts auf das gegenständliche Ablehnungsbegehren, nämlich die Ablösung des familiären gesetzlichen Erwachsenenvertreters durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter und sorgt für Verzweiflung in der Familie. Ein Rechtsanwalt mag zunächst willfähriger Empfänger von Gerichtsentscheidungen sein, aber wie soll er einen Wirtschaftsbetrieb in Ungarn leiten und wie der Wirtschaftsplan der Familie aussehen wenn Betreuungshonorare zu leisten sind und getrennte Buchhaltung stattfindet.

17.08.2022 Psychoterror pur mit dem Programm: Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich. Vorangegangen war ein aufwändiges Clearing-Verfahren zu meiner Ablöse als gesetzlicher Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in der Vermögensverwaltung. Das Verfahren hat die Richterin am 28.3.2022 beauftragt, es war holprig und wurde am 8.7.2022 mit dem Bescheid abgeschlossen, das Ablöseverfahren möge weitergeführt werden. Unsere Einvernahmen dauerten telefonisch 2 Stunden und persönlich im Familienkreis 3 1/2 Stunden. Wir haben uns die Finger wund geschrieben unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar dass nach der verärgerten Richterin ein weiterer Opponent in unsere geordnete Familie kommt, Entscheidungen vorgibt und das Geld hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken, um den Terror aufrecht zu erhalten aber auch, sie werde sich das Weitere noch überlegen. Skurriles Ergebnis: Angegriffen wird somit meine arme Frau in ihrem Bereich der gemeinsamen Vertretung und nicht der im Visier der Richterin befindliche väterliche Störenfried. Der über zwei Jahre untätige Kollisionskurator Trötzmüller wird ersatzlos abberufen. Beide Rückzüge sind einer detaillierten Anweisung des Obergerichts vom 4.5.2022 geschuldet.

17.08.2022 Ich fordere die Frau Richterin bei der heutigen Besprechung auf, den Inhalt der ersten Anhörung vom 20.9.2019 noch einmal im Kreis der damals Anwesenden zu erörtern, wozu sich die Frau Richterin nicht bereit findet.

01.09.2022 Die Entscheidung des Obergerichts zur Ablehnungsfrage enthält einen wertvollen Hinweis der uns hilft, die Protokolle berichtigen zu lassen. " Unrichtigen bzw. auch fehlerhaften Protokllierungen von Verhandlungsstoff, wie sie im Rekurs desgleichen neuerlich behauptet werden, ist primär mit dem Instrument eines Protokolllberichtigungsantrages zu begegnen." Wir werden diesen Antrag, bezogen auf vier Vorfälle, demnächst einbringen.

18. November 2022

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt