Pflegschaftssache Felix Seidl ---
Kapitel 8 – Die mit dem Antrag vom 23.10.2019 auf nachträgliche Genehmigung der Schenkung von 3 Penthäusern in Budapest verbundene Bestellung und Betätigung eines Kollisionskurators (Bearbeitung 2 Jahre)


Zusammenfassung:

Mit Bezug auf diese Ertragsimmobilien 2012 gab die Frau Richterin am 20.9.2019 bekannt, mangels zutreffender Genehmigung sei die Schenkung unwirksam. Mit zwei geschlossenen Augen sei allenfalls die Schenkung gültig, aber keinesfalls der Schenkungsvertrag und wir müssen den über 8 Jahre erlangten Niesbrauch zurückzahlen. Auf die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung dieser erwiesen positiven Schenkung verwies sie uns nicht. Die Schenkung aus 2009 hatte sie nicht im Focus. Über ein Jahr war nichts passiert. Mit Beschluss vom 31.8.2020 fordert uns die Richterin auf, das Einkommen von Felix zu erklären. Das war uns nach der offenen Rechtslage auch schon in der Steuererklärung unmöglich und ich fordere die Richterin am 14.9.2020 auf, sich wenigstens zwischen den vorgetragenen Varianten zu entscheiden. Zitat „Um mir die geforderte Erklärung zu ermöglichen, bitte ich das Gericht seine seit der Vorladung vom 20. September 2019 gespaltene Einschätzung der Rechtslage endlich zu konkretisieren.“ Nach einem freundlichen Hinweis durch Herrn RA Dr. Toriser auf diese rechtliche Möglichkeit, hatte ich mit Antrag vom 23.10.2019 um eine nachträgliche Genehmigung der 8 Jahre bewährten ausschließlich positiven Schenkung nachgesucht. Mit Beschluss vom 11.9.2020 wurde unser Ablehnungsantrag gegen die Richterin vom Herrn Vorsteher zurückgewiesen, es geht also dort weiter und es war seit Antrag exakt ein Jahr vergangen. Die beiden Erwachsenenvertreter ziehen deshalb mit Schreiben vom 15.9.2020 den Sanierungsauftrag vom 23.10.2019 für sich und Felix zurück. Zitat „Der Erwachsenenvertreter DKfm. Johann Seidl feiert im April 2021 seinen 80. Geburtstag und möchte noch in diesem Leben Klarheit über die Versorgungslage seines Sohnes. Die bloße Nominierung eines Kollisionskurators in dem obigen Verfahren hat 11 Monate gedauert und es wurde antragswidrig ein Rechtsanwalt bestellt. Wir bitten das Gericht in dieser Sache umgehend nach Aktenlage zu entscheiden und in Anbetracht der gleichen Ausgangslage die Schenkung vom 25.09.2009 mit einzubeziehen“.

Bemerkungen:
Ich habe den Herrn Kurator über die Zurücknahme unseres Antrags informiert und gebeten seinen Auftrag vom 31.8.2020, den er schon 9 Monate gelagert hat weiter ruhen zu lassen bis der neuerliche Ablehnungsantrag entschieden ist. Je nach Ausgang dieser Beschwerde ist die Interessenlage von Felix nämlich konträr zu beurteilen.

Chronologie:
23.10.2019 Antrag der Erwachsenenvertreterin auf nachtägliche pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Schenkung von drei Eigentumswohnungen in Budapest an Felix Massimo Seidl im Jahre 2012 sowie des zugrunde liegenden Schenkungsvertrags mit befristetem Einbehalt der Früchte zugunsten der pflegenden Eltern. Veranlasst durch das Erkenntnis des Justizministeriums vom Mai 2018 werden die wirtschaftlichen Motiven für ein Investment in Ungarn erschöpfend doziert. Zitat „Es ist schade, dass mit meinem Gatten nicht gesprochen wird. Wo nicht gesprochen wird, muss geschrieben werden. Unsere Ziele sind ein ruhiges bürgerliches Leben mit unserem Kind ohne beklemmende Komplikationen sowie kluge Eigenvorsorge, ergänzend zu den wirksamen Hilfen des Sozialstaats. Dessen Betreuungsrecht wollen wir respektieren, allerdings im Vertrauen auf einen wertschätzenden, einfühlsamen und praxisorientierten Umgang bei Gericht“. Mit der Fürsorge für unser Kind sind wir zeitlich ausgelastet. Aus der Atmosphäre der Vorsprache vom 20.09.2019 und den daraufhin angeforderten Dokumenten im Koffervolumen entnehmen wir jedoch, welcher Weg unserer Familie wiederum bevorstehen könnte. In der Hoffnung diesen abzukürzen, erstatte ich im Voraus einen Lagebericht“.

04.11.2019 Vorlage der Belege über die Wirtschaftsführung der Ertragsimmobilien seit 2012 in deutscher Sprache: Jahresabschlüsse, Mietverträge, Kaufverträge von 2011, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Angebot eines Kaufinteressenten über zunächst 1,4 und folgend 1,6 Mio. Euro.

03.03.2020 Vorladung mit Themenangabe: „Ihre offenen Anträge“. Zu dem Termin wird Frau Seidl von der Rechtanwältin, Frau Mag. Stella Aspernig begleitet. Es war vorgesehen, dass sich die Anwältin im Gespräch mit der Richterin zur Sachlage informiert und kurzfristig tätig werden kann. Frau Seidl wurde von der Richterin zu den Folgen des abrupten Entzugs der Freizeitimmobilie von Felix befragt. Frau Seidl beschrieb die seit August 2017 zunehmenden Symptome seiner Epilepsie. Darüber hinaus kam sie in der eineinhalbstündigen Sitzung nicht zu Wort. Aus dem Kontent hat sie nur verstanden es sei um die Fehler gegangen, die Herr Seidl bei den Schenkungen gemacht hat und die Richterin wolle nun einen Kollisionskurator bestellen.

05.03.2020 Besprechung bei Frau Mag. Aspernig in der Kanzlei. Frau Magistra dramatisiert die Tätigkeit, Wirkungsdauer und Kosten des anstehenden Kollisionskurators. Das sei wahrscheinlich wieder ein Rechtsanwalt und wir sollten das durch Rekurs bekämpfen, sobald ein entsprechender Beschluss ergeht. Zur anstehenden Hauptsache entwirft sie eine Strategie, nach welcher, durch Self-Contracting in Punkt 4. des Schenkungsvertrags, dieser nichtig sei. Als Folge fallen die Immobilien an Herrn Seidl zurück, dieser wird frei für alle vorgesehenen lukrativen Dispositionen und kann den sanierten Bestand dann legal an Felix zurückführen. Die Lösung empfindet Frau Seidl nach dreijährigen Auseinandersetzungen mit dem Familiengericht als Befreiungsschlag.

05.03.2020 Frau Mag. Aspernig gibt diese Rechtsauffassung der Richterin in Form einer Äußerung bekannt. Es gibt keine Reaktion des Gerichts. Mit Ausnahme der fälschlichen Zurücknahme unseres Antrags auf neurologische Begutachtung am 6.3.2020 war das Alles zu einem Honorar von 2.500 € und unser Budget für Rechtsvertretung erschöpft.

17.04.2020 Wieder allein gestellt, teilt Herr Seidl dem Bezirksgericht mit, in der Sache auf einen Rekurs zu verzichten und sich dem von der Richterin gezeichneten Kollisionskuratur zu unterwerfen, in der Hoffnung auf eine rasche Entscheidung. Es war Steuertermin und niemand wusste, wem nun was gehört und zusteht. Als Kurator war, begründet mit einer Einlassung des Justizministeriums, die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders beantragt sowie die Erweiterung seiner Tätigkeit auf die vom Gericht geforderten umfänglichen Nachbesserungen in einer weiteren Sache. Die Mitwirkung des Kollisionskurators war nämlich für die Anschaffung und Einordnung einer Ferienwohnung in den weiteren Immobilienbesitz vom erforderlich. Es handelt sich um ein Tauschbegehren, das auf 2017 zurückgeht und wegen Formalien seit 4 Jahren bei 7 wechselnden Richterinnen ansteht. Die Reservierungszusage des Verkäufers für dieses Objekt im Ujhegyi-Park von Budapest wäre am 24.4.2020 abgelaufen. Die Verkäufer waren mit einer Fristverlängerung gegen Sicherheitsleistung einverstanden und die Richterin verlangte mit Beschluss vom 10.3.2020 die Konkretisierung des Vorhabens in einem unterschriebenen Vertrag. Diesen Forderungen haben wir entsprochen. Seidl verlangt als neu bestellter Erwachsenenvertreter eine Neuverhandlung des Antrags vom9.4.2020 und verbindet damit die Bitte nach Erweiterung des gerichtlichen Auftrags an den Kollisionskurator. Dieser solle helfen, den umfassenden Verbesserungsaufträgen (ON111, 132, 152, 222) Folge zu leisten. Diese überschreiten das juristische Gestaltungsvermögen Seidls geht es doch um eine Regelung der familiären Nutzung, die auch beim Finanzamt halten soll.

05.05.2020 „Antrag auf Erweiterung des gerichtlichen Auftrags an den Sachverständigen (Kollisionskurator) im obigen Verfahren verbunden mit einer Neuverhandlung des Antrags vom 9.4.2020 sowie der Prüfung des bevorstehenden Antrittsberichts von DKfm. Johann Seidl als Erwachsenenvertreter“. (Testat eines Wirtschaftsprüfers/Treuhänders) Ich wiederhole meinen Wunsch der Bestellung eines Wirtschaftssachverständigen anstelle eines Rechtsanwalts: „Wenigstens das Fach „Rechtskunde“ wird durch die Frau Richterin abgedeckt werden und der ergänzende Sachverständige kann nur ein testierfähiger Wirtschafter sein. Es geht in beiden Verfahren um die materielle Abwägung unserer familiären Entscheidungen. In dem Zusammenhang darf an die Einlassung des Justizministeriums vom 28.5.2018 erinnert werden, welches die Dominanz einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise außer Frage stellt.“
Die Hilfestellung des Kurators wird mit Beschluss vom 30.12.2020 untersagt: Zitat „Der Antrag des DKfm. Johann Seidl, datiert mit 5.5.2020, ON 96 auf Erweiterung des gerichtlichen Auftrages an den Sachverständigen (Kollisionskurator) im obigen Verfahren verbunden mit einer Neuverhandlung des Antrags vom 09.04.2020 wird abgewiesen“. Gleichzeitig wird im selben Antrag die mangelnde Entsprechung des Verbesserungsauftrags vom 31.8.2020 gerügt. Die Frau Richterin bleibt damit wohl im Rahmen des Rechts wir verspüren aber psychische Folter durch dessen Ausnutzung und diese Richterstube als „Folterkammer“.

26.05.2020 Antrittsbericht des neuen Erwachsenenvertreters für die Vermögensverwaltung, des Vaters Johann Seidl. Das Vermögen des Betroffenen befindet sich in einem desaströsen Zustand, niemand kann heute sagen, was ihm gehört oder zukommen wird. Seit dem 20. September 2019, 15 Uhr sind jedwede Verwaltung sowie die damals konkretisierte Verwertung blockiert. Durch die Verschränkung des Eigentums in einem gemeinsamen Projekt schädigt das auch den Vater.

08.06.2020 Das Verfahren dreht sich um die Auslegung des Richterspruchs vom 22.4.2010. Der damals amtierende Richter Herr Mag. Wuzella ist noch beim Bezirksgericht tätig. Ich beantrage, seine Interpretation der Entscheidung einzuholen.

03.07.2020 Der Richter Mag. Wuzella antwortet, er könne uns nicht helfen und er habe unsere Zuschrift vom 30.6.2020 an Frau Mag. Fill weitergeleitet.

20.7.2020 Erinnerung an vier offene Anträge bei Mag. Fill. Diese stehen großteils seit dem 20.9.2019 an. Entscheidungen traf bisher nur das Landesgericht. Wir verlangen, durch Abarbeitung dieser Anträge unsere wirtschaftliche Blockade zu beenden.

23.08.2020 Wir beschließen zurückzutreten und die Erwachsenenvertretung in professionelle Hände zu geben. Anfrage beim Vertretungsnetz-Erwachsenenvertretung um vorab eine Betreuungszusage für Felix zu erhalten. Nach dem Rat von Frau Mag.a Schwingl könnten wir diese mit der Kündigung unserer Erwachsenenvertretung vorlegen um die Gerichtsentscheidung zu kanalisieren und die Bestellung eines beliebigen Rechtsanwalts zu verhindern.

27.08.2020 Stellungnahme von VertretungsNetz. Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind ausgelastet, es ist nicht möglich, den Bedarf an Erwachsenenvertretern im gewünschten Ausmaß abzudecken. Das Vertretungsnetz habe auch nicht die Möglichkeit, auf eine richterliche Entscheidung mehr Einfluss zu nehmen, als jeder andere bestellte Erwachsenenvertreter auch. Es wird die Bestellung eines akkreditierten Rechtsanwalts empfohlen. Diesen Weg haben wir schon mit ohne Ergebnis hinter uns. Ich bleibe zwangsläufig Einzelkämpfer für die Sache von Felix und muss jetzt sehen, wenigstens die Ablösung der zugewiesenen "Richterin gnadenlos" zu erreichen.

27.08.2020 Antrag der beiden Erwachsenenvertreter Sylvia und Johann Seidl zur Geschäftsordnung des Familiengerichts wegen Ablehnung der Frau Richterin Mag.Theresia Fill. Die Richterin begegnet dringenden wirtschaftlichen, familiären und gesundheitlichen Bedürfnissen unseres beeinträchtigten Sohnes mit praxisferne, persönlichem Abstand, Informationsverweigerung, Formalismus, Ignoranz und der Methode der langen Bank. Wir sehen darin einen Widerspruch zu den sozialen Intentionen des Erwachsenenschutzes, der Inklusion und den Persönlichkeitsrechten auch dieses sehr schwachen Betroffenen.

31.08.2020 Angesichts dieses Antrags hat die Richterin Mag. Theresia Fill den Turbo eingeschaltet und alle Rückstände im Telegrammstil abgearbeitet. Es wird gegen meinen begründeten Antrag ein Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller an Stelle eines beantragten Wirtschaftstreuhänders zum Kollisionskurator bestellt. Wir waren bisher der Meinung, das Fachgebiet Jus wäre durch die Frau Richterin ausreichend abgedeckt.

15.09.2020 Unsere Befangenheitsbeschwerde wurde vom Herrn Vorsteher abgelehnt. Mir reicht es. Soll ich auf Kosten des Betroffenen eine Schenkung heilen, die ich unter dieser Richterin dann nicht verwalten darf? Wir ziehen namens von Johann, Sylvia und Felix Seidl den Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Schenkung von drei Penthäusern in Budapest nebst Schenkungsvertrag vom 23.10.2019 vollinhaltlich zurück. Allein die Nominierung eines Kollisionskurators habe 11 Monate gedauert und dieser sei bislang nicht in Erscheinung getreten. Es möge bitte rasch nach den am 20.9.2019 vorgetragenen Kriterien, also nach Aktenlage, entschieden werden.

13.04.2021 Nachdem die Richterin meinen vorläufigen Antrittsbericht offiziell bestätigt hat und unsere Ablehnung ihr gegenüber nicht greift, reiche ich meinen endgültigen Antrittsbericht ein. Zitat "Meine im vorläufigen Antrittsbericht vom 26.5.2020 noch geäußerte Absicht, die Herstellung des Vermögensstatus des Betroffenen vom 23.6.2017 durchzufechten muss ich aufgeben, nachdem uns die abgelehnte Richterin erhalten bleibt". Es ist einem Treuhänder, unter dieser Richterin, unmöglich das dem Felix Massimo Seidl zugedachte Mündelvermögen auch nur werterhaltend zu verwalten. Ich berufe mich auf die Zurückziehung des Antrags vom 23.10.2019, unterlasse nun alle Sanierungsbemühungen und fordere den Kollisionskurator ebenfalls dazu auf, falls er der Sache beitreten sollte. Ich begründe diese Entscheidung mit den unglücklichen Erfahrungen mit zwei Ferienwohnungen und stelle diese nochmals dar. Die Entschädigung des Betroffenen ist geplant, wie am 23.10.2019 mitgeteilt.

10.06.2021 Herr Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller wurde am 31.8.2020 mit einem Dreizeiler als Kollisionskurator beauftragt. Er hat den Auftrag 9 Monate gelagert und meldet sich nun telefonisch. Er neige dazu unsere Konstruktion zu unterstützen, sehe aber für sich ein Haftungsrisiko und brauche wenigstens ordentliche Unterlagen wie deutschsprachige Kaufverträge und notariell übersetzte Grundbuchauszüge. Diese befinden sich bei der Gerichtsakte. Der Auftrag des Herrn Rechtsanwalts wurde von der Richterin folgendermaßen umschrieben: Der Kurator werde zuerst prüfen, ob das Rechtsgeschäft durch die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vom 22.4.2010 gedeckt war, „dann sei ja alles in Ordnung“. Bei Verneinung wäre zu prüfen ob Schenkung und Schenkungsvertrag dem Wohl des Betroffenen entsprechen. Vorbereitend gab ich dem Herrn Kurator einen Situationsbericht. Zitat . „Aus den leidvollen, materiell und gesundheitlich schädigenden Erfahrungen mit Genehmigungsanträgen bezüglich zweier Ferienwohnungen und die Torpedierung der konkretisierten Veräußerung der Budapester Wohnungen darf ich dem Herrn Kollisionskurator Folgendes mitteilen. Unsere Familie hat keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, wir müssen von unseren Immobilien leben. Wertsteigerungen von Immobilien müssen auch realisiert werden. Abgewohnte Immobilien sind durch kluge Umschichtung zu erneuern. Immobiliengeschäfte stehen unter Zeitdruck. Die Hotspots in Ungarn sind (hinter Estland) der beste Immobilienmarkt in Europa. Sparbuch und Staatsanleihen sind angesichts der auftauchenden Inflation und Nullzinsphase toxisch für Menschen im Erwerbsalter und Immobilien die einzig genehmigungsfähige Alternative“.

10.06.2021 Ich bitte die Richterin schriftlich, die fehlenden Unterlagen aus der Gerichtsakte zu liefern.

16.06.2021 Sitzung beim Kollisionskurator. Ich wollte seinen gerichtlichen Auftrag sehen, er erklärt er habe nichts anderes bekommen als wir, nämlich den dreizeiligen Beschluss vom 31.8.2020. Mir erscheint das nicht sehr glaubwürdig. Die Sitzung habe ich mit einer umfänglichen Dokumentation vorbereitet. Ich verweise darauf, sein gerichtlicher Auftrag sei hinfällig, weil meine Familie am 15.9.2020 den diesem zugrunde liegenden Genehmigungsantrag vom 23.10.2019 formell zurückgezogen hat. Die Rückziehung war notwendig, nachdem ein Ablehnungsantrag gegen die Richterin gescheitert war und wir die Verwaltung von Immobilien unter dieser Richterin, nach leidvollen Erfahrungen, als unmöglich ansehen. Die Bestellung eines Kollisionskurators sei zudem nicht zwingend gewesen, weil der Vorteil dieser Schenkung aus der nachgewiesenen Wertentwicklung gegeben war und die Schenkung in Verbindung mit dem Schenkungsvertrag die Kriterien einer ausschließlich positiven Schenkung erfüllte sowie die Abwicklung und Inbetriebnahme exakt einem Notariellen Konzept folgten. Zitat „Unsere Familie hat keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, wir müssen von unseren Immobilien leben. Wertsteigerungen von Immobilien müssen auch realisiert werden. Abgewohnte Immobilien sind durch kluge Umschichtung zu erneuern. Immobiliengeschäfte stehen unter Zeitdruck. Die Hotspots in Ungarn sind der beste Immobilienmarkt in Europa. Sparbuch und Staatsanleihen sind angesichts der auftauchenden Inflation und Nullzinsphase toxisch für Menschen im Erwerbsalter und Immobilien die einzig genehmigungsfähige Alternative. Unter der Frau Richterin Maga. Fill sind Immobilien nicht zu verwalten und wären daher für den Betroffenen untragbaren Risiken ausgesetzt. Gegen die Richterin läuft seit dem 27.8.2020 durchgehend eine Befangenheitsbeschwerde. Sie darf keine aufschiebbaren Sachen entscheiden. Daher könnte der Herr Kurator auch seine Entscheidung bis zum Ergebnis der Beschwerde zurücklegen.
Wir haben demgegenüber ein akutes Problem, das von der Richterin wegen Dringlichkeit sofort zu entscheiden wäre und bitten, die eingeplante Zeit hierfür nutzbringender einzusetzen. Es handelt sich um die wunschgemäße Herstellung einer Nutzungs/Haftungserklärung wegen der die Richterin nach 11 Monaten immer noch die Anschaffung unserer Ferienwohnung im Melito-Park blockiert“.

16.06.2021 Die Sitzung hat der Kurator mit der auffälligen Erklärung begonnen, gegenüber der Richterin unbefangen zu sein und dass er eine Haftung aus diesem Auftrag befürchtet. Ich darf annehmen, dass er vordringlich zur eigenen Sicherheit entscheiden wird. In der Beurteilung ob die bestehenden Vereinbarungen dem Wohl des Betroffenen ist er "geschwommen" und eher auf der Suche nach Interpretationen und Formalien in einem schlichten Schenkungsversprechen. Eine davon ist, es sei Geld geschenkt worden und seine Bestellung als Kollisionskurator somit obsolet. Eine andere, wir sollen halt einen neuen Vertrag machen oder es fehle an der notariellen Form. Für die familiäre Sicht des Wohls unseres Kindes und ob die Vereinbarung in der gegebenen Form diesem entspricht scheint er sich nicht zu interessieren. Die Vorausgenehmigung des Richters Wuzella aus 2010 hat er nicht im Fokus. Ich hatte die Sitzung mit einer gewaltigen Eingabe vorbereitet und reiche nun eine 6-seitige Sachverhaltsdarstellung nach, die vor Allem auf wirtschaftliche Fragen eingeht, im Besonderen was dem Betroffenen passiert, wenn unser im März 2019 noch intaktes Versorgungskonzept durchlöchert wird. Zitat „Wir haben oft genug vorgetragen, dass wir das oktroyierte Sparbuch von Felix als toxisch bekämpfen und in Sachanlagen investieren wollen, deren Preise uns durch die Verfahrensdauer ständig davonlaufen. Für den Jungen ist in unserem Haushalt bestens gesorgt, und der tägliche Barbedarf gesichert. Er braucht kein Geld, sondern Sicherheiten für die Zeit nach uns. Ein Geldgeschenk war nie angedacht. Felix erhielt in der Abwicklung der Schenkung zu keiner Zeit die Verfügung über Geldmittel. Überweisungen auf das Treuhandkonto des ungarischen Notars waren bestenfalls eine Garantieleistung und wären an mich zurückgeflossen, wenn keine Verbücherung stattgefunden hätte. Wir hätten, wie im Lebenssituationsbericht dargestellt, diese Wohnungen längst verkauft, konnten wegen des bald zwei Jahre offenen Verfahrens nicht disponieren. Wir sind dadurch im Corona-Umfeld gelandet und hoffen auf Entschädigung des Betroffenen hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen durch den Entzug seiner Ferienimmobilie und des materiellen Schadens, der sich aus dem Verlust eines konkreten Kaufangebots seiner Ertragsimmobilien ergibt“. Sehr geehrter Herr Magister, es ist mir unverständlich warum sie unsere Richterin, entgegen unseres zurückgezogen Antrags, ohne ausreichende Unterlagen und klaren Auftrag mit diesem heiklen Verfahren belastet. Im Interesse meines Sohnes darf ich Sie nochmals bitten diese nach 18 Monaten nicht mehr dringende Sache im Gleichklang mit unserem im Rekurs stehenden Ablehnungsverfahrens gegen die Richterin Maga. Theresia Fill zu bearbeiten“. Durch die Bestellung dieses Kurators, den wir sogar bezahlen müssten, hat Felix bisher nichts gewonnen, es verdoppelt sich nur der Schriftverkehr.

24.06.2021 Es passiert nichts und ich erinnere den Rechtsanwalt durch Email: "Am 16.6.2021 teilte ich Ihnen mit, wir befänden uns am Anfang eines Ablehnungsantrags 2. Instanz gegen die Richterin und es entspräche nun sogar den Interessen des Betroffenen die Angelegenheit weiterhin ruhen zu lassen. Ich bitte Sie um Auskunft, ob Sie unserem dringenden Wunsch nach weiterem Aufschub entsprechen können. Der ungarische Notar berichtet am 15.6.2021 über die bevorstehende Schlüsselübergabe. Es ist nun Gefahr im Verzug, ohne richterliche Genehmigung geht da nichts weiter und wir sind in der Hand des Verkäufers, wenn wir den Vertrag mangels gerichtlicher Genehmigung nicht erfüllen können. Als Kurator ist Ihnen eine gewisse Obsorge für das Wohl von Felix anvertraut. Ich bitte Sie um eilige Auskunft ob hier etwas weitergegangen ist und was Sie veranlassen können um das 11 Monate dauernde Verfahren sofort abzuschließen". Ich versichere alles zu unterschreiben was kir die Richterin vorlegen lässt.

24.06.2021 Ich erinnere auch die Richterin und bitte Ihre textlichen Anforderungen bekannt zu geben. Wir haben uns immer beschwert, dass Felix die Leiterin einer Beitreibungsabteilung und nicht eine Familienrichterin zugeteilt wurde. Nun erfahren wir, der Kurator habe eine kollegiale Ausrichtung, ich formuliere deshalb: "Sie befinden sich als Beitreibungsabteilung sicherlich in gutem Austausch mit dem Masseverwalter Mag. Trötzmüller und ich bitte Sie, diesen für die Korrektur in der dringlichen Angelegenheit zu nutzen. Ich kann sie bezogen auf das nun 11 Monate schwebende Genehmigungsverfahren nur bitten zum Abschluss zu kommen. Jede Immobilie wird einmal fertig gestellt und ich melde „Gefahr in Verzug“. Ich darf Sie auch nochmals auf die Lawine hinweisen, die nun im Ablehnungsverfahren 2. Instanz losgetreten wird und nochmals herzlich bitten unsere Agenden freiwillig abzugeben. Felix braucht seinen Vater notwendiger als das Bezirksgericht und Sie sollten schon seit zwei Jahren nach seinem Wohl entscheiden".

28.06.2021 Die Richterin teilt mit, der Anwalt werde ausschließlich im Zusammenhang mit dem Schenkungsvertrag vom 2.8.2011 tätig. Ohne Rücksichtnahme auf deren vorgetragene Dringlichkeit werde über die noch offenen Anträge nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsverfahrens entschieden werden. Der Antrag wird seit 16 Monaten verhandelt, die Immobilie ist inzwischen schlüsselfertig, wir können mangels Genehmigung den Vertrag nicht erfüllen und befinden uns in der Hand des Verkäufers. Wir melden Gefahr im Verzug. Vorausschauend bat ich den Kurator am 16.6.2021 die Gestaltung der Nachbesserungen im privaten Auftrag zu übernehmen und zeigen das der Richterin an und bitten, ihn dabei durch Anweisungen zu unterstützen. Es liegt wohl auch im Recht, Seidl am 30.12.2020 und nun wiederholt mit Beschluss vom 28.6.2021 diese Unterstützung zu versagen und jetzt nach 16 monatiger Verschleppung und dadurch verursachter „Gefahr im Verzug“ dem 80-jährigen Erwachsenenvertreter mangelhafte Befolgung dieser Verbesserungsaufträge vorzuwerfen. Felix ist dabei nach der Traumwohnung in Bad Héviz nun auch diese Immobilie zu verlieren. Im neuen Bauabschnitt verkauft der Bauträger vergleichbare Wohnungen bereits 10 Mio. Forint höher und wir haben ihm auch noch 15% Rabatt abgehandelt. Es gibt keine Chance auf Selbsteintritt. Was Felix zustehen würde ist in den Kapiteln 2. Und 7. abgehandelt. Wir glauben ihn nach dem Gesetz der Menschlichkeit als „Justizopfer“ bezeichnen zu dürfen.
Folgende Woche: Ich rufe achtmal in der Kanzlei an um in Erfahrung zu bringen ob der Herr Anwalt nun meinen Auftrag zur dringenden Nachbesserung der Unterlagen für Melito wahrnimmt oder wenigstens bereit ist den bereits 9 Monate bei ihm gelagerten gerichtlichen Auftrag zur Kuratur nicht gerade jetzt im Eiltempo zu bearbeiten wo wir einen Ablehnungsauftrag gestellt haben. Die gute Frau Sekretärin Frau Palffy verspricht mir dreimal einen Rückruf, der nicht erfolgt. Dadurch verstört gehe ich mit der Firma des Anwalts ins Internet und mir fallen ausschließlich kleine Insolvenzen entgegen, die der Herr Anwalt als Masseverwalter abwickelt. Ich finde Herrn Mag. Trötzmüller sodann in der Insolvenzverwalterliste der Justiz jedoch nicht in der Liste Erwachsenenvertretung/Kuratorinnen und Kuratoren der Rechtsanwaltskammern. Hatte ich mich noch mit Schreiben vom 10.6.2021 bei der Richterin bedankt, endlich einem Fachanwalt in Erwachsenenschutzsachen zu begegnen so macht sich nun wieder Enttäuschung breit. Die Frau Richterin weiß, dass ich kein Anhänger des Satzes bin „Der Jurist kann Alles“ und gegen die Verlegung der Erwachsenenschutzsachen unseres Sohnes in eine Beitreibungsabteilung opponiere. Wie in aller Welt kommt sie dazu ausgerechnet einen mit ihrem Amtsbereich Exekutionssachen, Insolvenzsachen, Exekutionsprozesse liierten Anwalt zu bestellen, dies auch noch gegen unseren Antrag auf Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders und die Zurückziehung der ganzen Agenda am 15.9.2020 . Der Fachanwalt Dr. Krassnig gibt mir Auskunft zum üblichen Prozedere: „Die Partei fragt mich, ob ich die Kuratur übernehme, in Ihrem Fall bin ich dazu bereit, sie teilen das dem Gericht mit und bitten, mich zu bestellen.“

08.07.2021 Zur Vorbereitung der morgigen Anhörung bei Frau Richterin Mag.a Fill bereite ich Fragen vor und beschreibe nochmals das schlüssige Vorsorgemodell unserer Familie für Felix: Zitat "Das individuelle Vorsorgemodell der Familie wird erodiert, sobald ihm ein Element entzogen wird. Die Schenkungen erfolgten im Vorgriff auf ein väterliches Erbe das in weiteren Ungarn-Immobilien besteht. Durch die Vereinbarung von Niesbrauch und Risikofreistellung im Schenkungskonzept handelt es sich um eine ausschließlich positive Schenkung. Felix trägt mit Nettoerträgen von bisher 10.000 €/Jahr und nachdem eine geplante Erneuerung des Bestandes unterbunden wurde, künftig nahe Null zum Familieneinkommen bei. Er braucht kein Geld, solange er im familiären Umfeld leben kann, der Niesbrauch endet mit diesem Privileg. In der Ausgangslage besitzt Felix ausschließlich Immobilienvermögen. Auf dieses kann ohne gerichtliches Einverständnis nicht zugegriffen werden. Niemand kann Felix also schädigen, es gibt kein Finanzamt und außer der Substanzwertkontrolle keine weitere Beanspruchung des Gerichts. Das Bezirksgericht hat dem gegenüber Konsumausgaben von jährlich 10.000 € und die Anschaffung eines Automobils aus dem Sparbuch genehmigt und missachtet die Widmung zur Ersatzbeschaffung von Substanz. Zusätzlich werden sinnlose Ausgaben oktroyiert für wiederholte gleichlautende Wertgutachten und Übersetzungsdienste in einer überschaubaren Bagatelle. Durch mangelnde Manuduktion der Richterin werde ich aus der Selbstvertretung im Außerstreitverfahren gedrängt und komme ohne kostenpflichtigen Rechtsbeistand nicht mehr aus, den ich anlässlich seines Kuratorenmandats bei Herrn RA Mag. Trötzmüller am 16.6.2021 gesucht habe. Immobiliendispositionen haben stets ein enges Zeitfenster zumal unter der Dynamik des Internets. Ist dem Gericht die Gesamtsicht und die Interdependenz der Vermögensdispositionen klar, in die seit nun bald 2 Jahren durch Stillstand und zum offenbaren Nachteil des Betroffenen eingegriffen wird? Ist der Frau Richterin bewusst, dass was auf dem RIS-Bildschirm steht in qualifizierter Weise dem Einzelfall anzupassen ist, sonst braucht es keinen Richter?"
Aus dem beschriebenen Anlass trage ich der Frau Richterin meine durch das eigenartige Verhalten des Rechtsanwalts verursachten Bedenken gegen seine Bestellung vor. Die Richterin teilt mündlich mit, sie habe Herrn Mag. Trötzmüller auf einer gerichtsinternen Liste gefunden auf der sich Anwälte eintragen können.

09.07.2021 Ladung zu einem weiteren Termin am 6.8.2021 zum Thema: „Erörterung im Zusammenhang mit dem Schenkungsvertrag hinsichtlich der Eigentumswohnungen in Budapest“. Felix hat Urlaub und ich bin zu dem Termin mit ihm auf Sommerfrische. Die thematisierte Sache ist nach 2-jähriger Debatte in keiner Weise dringend und ich hatte den Kollisionskurator im beschriebenen Interesse von Felix sogar um deren Aufschub gebeten. Was dringlich ist, sollten wir mitentscheiden dürfen. Unsere Wahl fällt auf die Sache Mélito Park, für die wir Gefahr im Verzug angezeigt haben und das in Kapitel 2 beschriebene Auskunftsersuchen. Im unverständlichen Gegensatz dazu, aber im Rahmen des Rechts hat die Richterin am 28.6.2021 bekannt gegeben: „Über die noch offenen Anträge wird nach rechtskräftiger Erledigung der Anträge auf Ablehnung der nach der Geschäftsordnung zuständigen Richterin verhandelt und entschieden werden“. Unser Empfinden von psychischem Terror wird noch einmal angesprochen.

05.11.2021 Ich erstatte meinen Jahreswirtschaftsbericht. Der Vermögensstatus ist gegenüber dem Beschluss des Gerichts vom 30.12.2020 unverändert, es gab keinerlei Fortschritte. Ich zeige die Schädigung des Betroffenen Felix durch den nun zweijährigen Stillstand nochmals an und verweise in vier Punkten auf Fehlverhalten des Gerichts.

21.01.2022 Wegen Erfahrungen aus 2019 und der vorangegangenen Sitzung, wo die Frau Richterin die Ansprache als "liebe Frau" als Beleidigung protokolliert, ihren Zuruf "Das mit dem Niesbrauch können Sie sich gleich abschminken" aber nicht, haben wir die Anwesenheit eines amtlichen Zeugen sowohl beim Herrn Präsidenten des Landesgerichts als auch beim Herrn Vorsteher gefordert. Anwesend ist der Kurator Rechtsanwalt Trötzmüller, auch das ist uns recht. Unser Themenvorschlag vom 17.1.2022 wird vollständig unterdrückt. Der Kurator erweist sich im Beisein der Richterin als völig unwissend und hat nach 15 Monaten Zuständigkeit nicht einmel den Schenkungsvertrag gelesen, den er kuratieren soll. Den seiner Bestellung zugrunde liegenden Antrag haben wir längst zurückgezogen und seine Ablösung wegen Befangenheit, Untätigkeit und erwiesene Inkompetenz verlangt. Der Anwalt blamiert sich vor den Anwesenden derart, dass er Beifall erntet. Wir erinnern das Gericht an die Entscheidung des Ablehnungsantrags gegen Herrn RA Mag. Trötzmüller vom 20. August 2021 und ergänzen das Vorbringen mit den jüngsten Lapsi vor Richterin und applaudierendem Publikum. Die Richterin ist sichtbar wieder im Besitz unserer Akte, man darf vermuten, dass unser Ablehnungsantrag auch im Rekurs ins Leere ging. Felix begegnet somit weiterhin dem Schrecken ohne Ende und bevorzugt wie seine Eltern nun ein Ende mit Schrecken, das wir als Folge dieser aktuellen Szenerie beantragen werden und den Kollisionskurator überflüssig macht. Wir beantragen, dem Präjudiz der Richterin vom 19.9.2019 folgend, bezüglich der zurückliegenden Schenkungen von ungarischen Immobilien des DKfm. Johann Seidl an seinen minderjährigen und folgend beeinträchtigten Sohn Felix Massimo Seidl wegen fehlender, beziehungsweise unzutreffender pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung, die Nichtigkeit auszusprechen.

25.01.2022 Ich fordere den Herrn Rechtsanwalt Trötzmüller auf, seiner Kanzlei und dem Gericht bevorstehende Weiterungen zu ersparen, indem er den Auftrag vom 31.08.2020 spontan und mit Bedauern zurücklegt.

26.01.2022 RA Trötzmüller benimmt sich schlecht am Telefon, mit seinem Beauern ist nicht zu rechnen.

15.02.2022 Der Kollisionskurator hat sich vor der Richterin disqualifiziert indem er nach 15-monatiger Zuständigkeit nicht einmal den 4-Seitigen Vertrag kannte, über den er zu entscheiden hätte. Wir haben mit einer sofortigen Reaktion der Richterin gerechnet, nachdem wir schon seit Langem seine Entlassung wegen Auffälligkeiten seiner Bestellung und fahrlässiger Amtsführung fordern. Hier orten wir Befangenheit der Richterin und bemühen eine Entscheidung des Herrn Vorstehers.

19.02.2022 Zustellung eines Aktenvermerks des Herrn Vorstehers vom 15.2.2022. Ich hatte am 15.2. einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin eingebracht. Sie sollte nicht selbst die Ablehnung eines unglücklichen Kurators entscheiden, der gegen unseren Einspruch bestellt wurde. Der Herr Vorsteher betrachtet dieses Vorbringen als rechtsmissbräuchlich und nimmt den Antrag zu den Akten, ohne ihn weiter zu behandeln.

28.03.2022 Der Kurator ist nun im 20. Monat tätig. Wir haben am 20.8.2021 die Stornierung des gerichtlichen Auftrags an den Kollisionskurator Trötzmüller unter Anderem wegen Untätigkeit beantragt und am 24.1.2022 mit Nachreichung neuer Begebenheiten daran erinnert. Der Richterin hätte die exzessive Bearbeitungsdauer auffallen müssen, zumal wir diese unter Schadenshinweis fortlaufend angemahnt haben. Ich habe die Richterin daher in dieser Annulierungsfrage als befangen angesehen und diesen Umstand dem Herrn Vorsteher am 9.2.2022gemeldet. Dieser wies den Hinweis als rechtsmissbräuchlich zurück. Die Richterin entscheidet im Alleingang: "Der Antrag des DKfm. Seidl auf Zurücknahme der Bestellung des Mag. Trötzmüller zum Kollisionskurator wird abgewiesen".

06.04.2022 Antrag auf Rekurs der Entscheidung des Bezirksgerichts vom 28.3.2022 und Ausspruch der Enthebung des Mag. Trötzmüller als Kollisionskurator wegen Bestellung ohne formellen Auftrag und Fristsetzung, Untätigkeit und Befangenheit aus der Sicht der Betroffenen. Wir geben auch unserer Verwunderung Ausdruck, dass gegen unseren aufrechten Ablehnungsantrag gegen die Richterin, diese nach dem 18-monatigen Aufschub nicht mehr eilige Sache aufnehmen und entscheiden darf.

04.05.2022 Beschluss des Landesgerichts über das erneute Verlangen auf Abberufung des Kollisionskurators Trötzmüller wegen Bestellung ohne formalen Auftrag und Fristsetzung, 2-jähriger Untätigkeit, Unfähigkeit und Befangenheit. Der Rekurs ist nicht zulässig, der Erwachsenenvertreter hat lediglich eine Anregungskompetenz beim Erstgericht und kein Einspruchsrecht. Der Beschluss des Erstgerichts war jedoch mit einer positiven Rechtsmittelbelehrung versehen. (Ein Wiederholungsfall) Das Obergericht trägt jedenfalls dem ausshließlich zuständigen Pflegschaftsgericht auf: "Es werde nicht umhin kommen sich mit den in den zahlreichen Eingaben des gesetzlichen Erwachsenenvertreters aufgeführten Bedenken und Säumnissen näher auseinenanderzusetzen".

21.06.2022 Ich lege dem Kollisionskurator Mag. Trötzmüller die Einlassung des Landesgerichts zu seiner Mandatsführung vor und bitte ihn, wegen 2-jähriger Untätigkeit sein Mandat in der Vertretung unseres Sohnes niederzulegen.

14.07.2022 Ladung an Vater, Mutter, Kind für den 5.8.2022. Thema: Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in Klagenfurt zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich und Enthebung Mag. Trötzmüller. Der Untätigkeit des gegen unseren Antrag eingesetzten Kollisionskurators Trötzmüller hat die Richtern 2 Jahre lang zugeschaut. Von dem neuen Funktionär finden wir nur er ist wie bereits Trötzmüller in Forderungseintreibung und Insolvenzrecht, also im näheren Umfeld der Beitreibungsrichterin Fill tätig und findet sich wie dieser nicht auf der Liste der "ErwachsenenvertreterInnen, Kuratoren und Kuratorinnen" der Anwaltskammer. Wir sehen hier ein Manöver der Richterin mit einem willfährigen gerichtlichen Erwachsenenvertreter den Wirrungen Ihrer Verfahrensführung zu entgehen und den unglücklichen Versuch, das Wohl von Felix nun gerichtsintern zu definieren.

17.08.2022 Psychoterror pur mit dem Programm: "Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich." Vorangegangen war ein aufwändiges Clearing-Verfahren zu meiner Ablöse als gesetzlicher Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in der Vermögensverwaltung. Das Verfahren hat die Richterin am 28.3.2022 beauftragt, es war holprig und wurde am 8.7.2022 mit dem Bescheid abgeschlossen, das Ablöseverfahren möge weitergeführt werden. Unsere Einvernahmen dauerten telefonisch 2 Stunden und persönlich im Familienkreis 3 1/2 Stunden. Wir haben uns die Finger wund geschrieben unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar dass nach der verärgerten Richterin ein weiterer Opponent in unsere geordnete Familie kommt, Entscheidungen vorgibt und das Geld hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken, um den Terror aufrecht zu erhalten aber auch, sie werde sich das Weitere noch überlegen. Skurriles Ergebnis: Angegriffen wird somit meine arme Frau in ihrem Bereich der gemeinsamen Vertretung und nicht der im Visier der Richterin befindliche väterliche Störenfried. Der über zwei Jahre untätige Kollisionskurator Trötzmüller wird ersatzlos abberufen. Beide Rückzüge sind einer detaillierten Anweisung des Obergerichts vom 4.5.2022 geschuldet. Ohne Bilder keine Berichterstattung, die Medien sind die vierte Säule unserer Demokratie und der Richterin zusammen mit meinen Internetprotokollen ein Dorn im Auge. Wir dürfen Befangenheit vermuten und konstatieren auch eine Hemmung der Richterin aus dem noch unentschiedenen Ablehnungsbegehren vom 2. Dezember 2021. Die Beschädigung der Personenrechte von Felix, im Einzelnen das Recht auf Erwerb und wirtschaftliche Inklusion (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Intimitätsrechte der geordneten Familie Seidl rechtfertigt seinen persönlichen Auftritt zur Selbstverteidigung und zur Änderung der Verhältnisse. Es muss ihm nach seinen Erlebnissen zukommen, Empathie, Mitleiden und Moralempfinden der Öffentlichkeit anzurufen und seriöse Blätter wie News oder Kleine Zeitung, für die journalistische Aufarbeitung seiner ansonsten unlesbaren Akte zu beanspruchen. Die groß angelegte Aktion "Bildverbot" begann bereits am 28.12.2021, kurz nach unserem am 2.12. eingereichten Ablehnungsbegehren, mit einer Vorladung meiner Frau und der Bestellung eines Neurologen am 28.1.2022 um die Unfähigkeit von Felix zu dokumentieren, selbst über seine Bilder zu entscheiden. Wir beantragen seit dem 5.8.2017 wiederholt und vergeblich ein neurologisches Gutachten zur Beurteilung des gesundheitlichen Bedarfs einer Ferienwohnung und ersuchen am 1.2.2022 die Tätigkeit des Neurologen entsprechend zu erweitern. Das Begehren wurde am 28.2.2022 beschlußmäßig abgewiesen. Die Richterin teilt am Ende der Sitzung mit, der Herr Rechtsanwalt Mag. Levovnik habe sich mit dieser gegen Felix und meine Frau gleichermaßen gerichtete Vertretung einverstanden erklärt.

18.08.2022 Mail an Herrn RA Levovnik: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum Höchstgericht fürhren könnte abzulehnen oder mit dem Rechtsbeistand von Felix, Herrn RA Dr. Toriser wenigstens darüber zu sprechen."

24.08.2022 Bei dem abgesetzten Kollisionskurator Trötzmüller ist während 2 Jahren seiner Abstinenz aus meinen zahlreichen Forderungen und Eingaben eine umfangreiche Akte entstanden die für die Beurteilung des Schenkungsvertrags aus 2012 unerlässlich und nicht reproduzierbar ist. Ich bitte, diese Dokumentation einzuholen und unserer Akte anzufügen.

Klagenfurt, den 18. November 2022

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt