Pflegschaftssache Felix Seidl-

Kapitel 11 - Die Retourkutsche zu dem Befangenheitsantrag gegen die Frau Richterin Mag. Theresia Fill ist ihr Bemühen um eine teilweise Ablösung der Mutter und die vollständige Ablöse des Vaters in ihrer Funktion als gesetzliche Erwachsenenvertreter durch eine gerichtlich bestellte Klagenfurter Allgemeinkanzlei

Zusammenfassung:
E
ntscheidungen reifen mit der Erfahrung. Die Frau Richterin ist und bleibt Leiterin der Beitreibungsabteilung bei der auch Erwachsenenvertreter auf dem Schuldnerbänkchen sitzen. Ich kann und will meine junge Familie und deren Erbe nicht mit dieser Richterin zurücklassen. Wegen persönlicher Irritationen auf beiden Seiten wäre eine Abberufung der Richterin zielführender als der geplante gewaltsame Eingriff in eine geordnet wirtschaftende Familie mit psychologischen Folgen für die schon überlastete Mutter und den Sohn der jede Stimmungslage seiner Eltern mitbekommt. Der Nachfolger würde mit einer schwebenden Rechtslage konfrontiert, wenigstens drei der über Jahre in Verzug geratenen Anliegen wären zu entscheiden um zu klären, welche Kompetenz er überhaupt braucht. An eine Gericht und Verwalter genehme Liquidation der ausländischen Immobilien ins Sparbuch ist bei nachhaltiger Inflation nicht einmal zu denken. Aus der durch Versagen einer Ersatzlösung verunglückten Veräußerung eines Feriengrundstücks resultiert bereits ein Sparbuch das täglich an Wert verliert. Das ist anscheinend ein Motiv meiner eiligen Ablöse, Die Richterin allein weiß nicht wohin mit diesem Schandfleck und wir sehen hier ein Motiv für meine Ablöse durch einen willfährigen Rechtsanwalt. Felix braucht Vermögen in ferner Zukunft, wenn er nicht mehr bei seiner Familie leben kann. Die Verwaltung muss nachhaltig angelegt sein und verträgt keine Anwaltshonorare. Ich habe mich in 10 erfolgreichen Jahren bewährt, verfüge über die notwendige Vernetzung in Ungarn und ich bin für Felix kostenlos. Zu ergänzen bliebe, dass alle Amtshandlungen der Richterin seit dem 2. Dezember 2021 durch einen zur Stunde noch aufrechten Ablehnungsantrag gehemmt sein müssten. Die Bestellung eines Neulings ohne Kenntnis von Bedürfnissen des Betroffenen, Vorgängen und ungarischen Belangen dient sicher nicht der Sicherheit und Beschleunigung der ungebührlich verzögerten Verfahren. In die Beurteilung sollte einfließen, dass die bisher Handelnden zur Wahrnehmung der Erwachsenenvertretung in besonderer Weise qualifiziert sind. Der Vater ist erfahrener Wirtschaftsakademiker und die Mutter graduierte Sozialberaterin bei den SOS Kinderdörfern.Mit unter Fremdverwaltung geriete das angestrebte Freizeitdomizil. Dieses ist Therapiemittel des Betroffenen und der sozialen und gesundheitlichen Obsorge seiner Mutter zugehörig. Seine Nutzung muss flexibel sein und duldet keine Unterbrechung der Verfügbarkeit. Die Tätigkeit eines der Richterin noch so nahestehenden gerichtlichen Erwachsenenvertreters und sein befreiter Umgang mit dem Budget des Betroffenen und der Intimität der Familie wird die akribische Attitude dieser Richterin auf Dauer nicht ändern. Die Bestellung diese gerichtlichen Erwachsenenvertreters sehen wir als Blitzlösung mit der ein unüberschaubarer dreijährige Wildwuchs aus Verfahrensverzögerungen, eine Akte von 350 ON und 3000 Seiten abgestreift werden und die vom Obergericht angeregte Entlassung des zwei Jahre untätigen und wegen Befangenheit bekämpften Kollisionskurator durch eine übergreifende Lösung bemäntelt werden soll. Vermieden werden zudem Entschädigungsforderungen wegen der erlittenen Gesundheitsfolgen und materiellen Schädigungen von Felix, die der väterliche Treuhänder im Weg der Amtshaftung geltend machen muß.

Ich befinde mich im 82. Lebensjahr, mich treffen die Folgen dieser Inszenierung nicht mehr. Die Frau Richterin ziehlt an mir vorbei auf eine sorgende Mutter. Nach 30 Jahren harmonischen Wirtschaftens aus einer Kasse ist meine junge Gattin schockiert über die Aussicht zur langjährigen Präsenz unserer Frau Richterin einen weiteren gerichtlichen Funktionär in die Familie aufzunehmen der das Geld unseres Sohnes Felix hat, über seine familiären Wertgeschenke bestimmt, zu seinen Kosten und auf sein Risiko im Ausland wirtschaftet und vorgesehene testamentarische Zuwendungen blockiert. Er ist von der Einschätzung der Bedürfnisse von Felix so weit entfernt wie jeder Fremde.

Ausgangspunkt des Ganzen waren eine Filmdokumentation und Bilder von Felix auf unserer Website. Es erschienen für die Richterin unangenehme Presseartikel. Ohne Bilder keine Berichterstattung. Die Richterin forderte meine Gattin auf, alle Bildveröffentlichungen unseres Sohnes sofort einzustellen. Die Illustrationen sind hier einzusehen:

Chronologie:
28.12.2021 Ladung von Sylvia Seidl für den 12.1.2022 mit dem Thema: "Veröffentlichung des Bildes des Betroffenen im Internet und in der Zeitschrift News. Wir beanstanden in einer Erwiderung am 3.12.2022 den ZigZag-Kurs dieser wechselseitigen Vorladungen und verlangen zum X-ten Mal die Vorladung der gesamten Familie die ja auch gesamt von den gerichtlichen Massnahmen betroffen wird. Medien und und die öffentliche Betroffenheit sind die letzten Stützen in einer Auseindersetzung mit ungleichen Waffen. Bilder sind das Ausdrucksmittel unserer Zeit, unter das Bilderverbot würde auch ein Dokumentationsfilm fallen, der Eindruck eines Eingriffs in die Pressefreiheit mit der Bemühung eines Persönlichkeitsrechts, das an anderer Stelle nicht zugestanden wird ist evident.

12.01.2022 Sylvia Seidl und Sohn erscheinen zur Besprechung. Die Richterin trägt ihr auf, ihrem Mann auszurichten, sie werde Fotos von Felix in Medien und Internet künftig verbieten. Darüber hinaus erhält Frau Seidl keine Informationen und beantragt daher auch noch mündlich ihre Zulassung zur bevorstehenden Sitzung mit dem Vater, diese wir ihr zugesagt. Felix ist erschöpft und muss nach Hause gebracht werden.

21.01.2022 Sitzung im Beisein des Kollisionskurators Trötzmüller. Es wird endlich einmal wortwörtlich protokolliert. Unser Themenvorschlag vom 17.1.2022 wird vollständig unterdrückt. Die Richterin ermittelt mit bohrenden Fragen den Schuldigen für Bild- und Textveröffentlichungen in den Blättern News und Kleine Zeitung und auf den Websites des im Gründungsstadium befindlichen Vereins "Exklusivkreis transitäre Erwachsenenvertretung" www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org. Sie überlegt hier eine Strafanzeige. Ich durfte erwidern, dass auch ich eine Strafanzeige erwäge, wenn 4 Jahre nach dem ersten Antrag und zwei Jahre nach Antrag bei der Richterin kein medizinischer Gutachter bestellt wird.jUnser Verfahren hat einen Umfang und eine Irrationalität erreicht, die ohne journalistische Übersetzung nicht mehr zugänglich ist. Unsere illustrierten Veröffentlichungen haben dokumentarischen Wert und dienen der Erstinformation von jetzt anzusteuernden Helfern, denen Gerichtsakten nicht zugänglich sind. Von der Richterin beachtet, wären sie ein idealer Zugang zum Verständnis der Familie Seidl. Sachliche Einsprüche im Detail würde ich gerne annehmen und korrigieren, denn ich habe kein Intereresse an einer schiefen Berichterstattung. Mein Heroldseid kommt an den der österreichischen Richter heran, gebietet aber auch das offene Visier: Am 16.02.2021 reichte ich daher die geplanten Nachrichten bei der Richtervereinigung, Frau MMag. Dr. Ilse Koza zur Durchsicht ein und gab bekannt, das Gericht künftig als Folterkammer und unseren Sohn Felix als Justizopfer zu bezeichnen.

28.01.2022 Die Richterin bestellt den Neurologen Dr. Raoul Sacher um ihre Behauptung untermauern zu lassen, unsere Veröffentlichungen verletzten die Persönlichkeitsrechte von Felix.

01.02.2022 Wir bitten um eine Erweiterung des Auftrags an den Neurologen zur Klärung der Gesundheitsschädigung von Felix durch den abrupten gerichtlichen Entzug seines Freizeitdomizils in 2017 und durch die bislang fortgesetzte Ablehnung einer Ersatzlösung. Unser seit Jahren an diverse Stellen gerichteter Antrag auf Klärung dieser zurückliegenden und für Felix sehr schmerzhaften Angelegenheit befindet sich seit dem 22.9.2020 bei der Richterin. Mit Protokoll vom 2.10.2020 hat Sie zugesagt, darüber beschlussmäßig zu entscheiden. Am 19.1.2021 habe ich diese Entscheidung angemahnt und festgehalten, dass es ohne den seit 2017 beantragten medizinischen Gutachter nicht gehen wird

07.02.2022 Wir verteidigen die veröffentlichten Bilder von Felix gegen den Vorwurf sie verletzen sein Persönlichkeitsrecht mit dem Hinweis sie dienten der Dokumentation der ihm zugefügten Schäden und seiner Selbstverteidigung dagegen. Wir sehen neuerlichen Ablenkungsversuch von den seit September 2019 angestauten Rückständen und einen weiteren Einschüchterungsversuch. Wir beklagen umgekehrt die Verletzung von Personenrechten des armen Felix durch das Gericht. Im Einzelnen das Recht auf Erwerb (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Grundrechte der geordneten Familie Seidl.

09.02.2022 Es wäre nicht das erste Mal, dass die Richterin ihre Befangenheit nicht einschätzen kann. Wir können uns nicht vorstellen, dass die Richterin Veröffentlichungen verbieten kann, die sie betreffen. Wir beantragen beim Herrn Vorsteher Ihre Befangenheit auszusprechen und die Angelegenheit von der Vertreterin entscheiden zu lassen. Gleichzeitig unterrichten wir den Chefredakteur der KLZ von einer Pressezensur durch die Hintertür, nämlich die Einschüchtung der Informanten.

16.02.2022 Ich wurde mit meinen 81 Jahren heute 1 1/2 Stunden verhört. Die Richterin stellt nur vorbereitete Fragen und protokolliert nun wörtlich, was ich auf meine zahlreichen Beschwerden über inhaltsferne Protokollierung zurückführen darf, mich aber sehr belastet. Es werden Sachen außer Thema aufgeworfen, auf die ich nicht vorbereitet bin. Ich muß im Stehgreif argumentieren. Gegen Ende bekomme ich keine Luft mehr, versuche die Maske zu lockern die Richterin befiehlt mir, die Nase zu bedecken obwohl wir einen Abstand von 5 Metern haben und sie hinter Glas sitzt. Ich bin dreimal geimpft. Ich bekomme Herzzustände und muss abbrechen, totzdem soll ich gleich noch einen Ersatztermin vereinbaren. Am 21.1.2022 hat mir die Richterin eine Strafanzeige wegen der ihr unangenehmen Presseartkel in NEWS und KLZ angedroht. Es kam nochmals der diesbezügliche Auftrag an Herrn Dr. Sacher zur Sprache und ich habe angekündigt, vice versa die Frau Richterin wegen Körperverletzung zu klagen, wenn der Sachverständige nicht auch zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Felix durch die abrupte Wegnahme seines 9 Jahre gewohnten Freizeitdomizils, unserem diesbezüglichen Festellungsantrag vom 22.9.2020 mit Ergänzung vom 7.2.2022 und der weitergehenden Verweigerung sprechen darf. Das 10-seitige Protokoll ist ein Schlüssel zum Verständnis der 2 1/2 jährigen Auseinandersetzung um das gesundheitliche und materielle Wohl von Felix Seidl. Das war nicht Alles, die Richterin erklärt, es seien nicht alle Punkte besprochen und kündigt eine neuerliche Vorladung an. Ich erleide anschließend einen Herzanfall im Getränkeraum des Gerichts.

19.02.2022 Zustellung eines Aktenvermerks des Herrn Vorstehers vom 15.2.2022. Ich hatte am 9.2. Befangenheitsbeschwerde gegen die Richterin eingebracht. Sie sollte nicht selbst ein Veröffentlichungsverbot gegen eine Sie betreffende Presse aussprechen. Der Herr Vorsteher betrachtet dieses Vorbringen als rechtsmissbräuchlich und nimmt den Antrage zu den Akten, ohne ihn weiter zu behandeln.

28.03.2022 Beiliegend auch die Rechnung eines Neurologen Dr. Sacher über 268 € deren Begleichung Felix übernehmen soll. Diese dient mit völlig abwegiger und bestrittener Begründung der Vorbereitung einer angekündigten Strafanzeige gegen uns Erwachsenenvertreter wegen Veröffentlichung von Fotos des Betroffenen im Magazin "News" und der "Kleinen Zeitung". Wr haben auch diesbezüglich Befangenheitsbeschwerde bei Herrn Vorsteher eingericht. Ohne Bilder heutzutage kein Bericht, die Richterin bekämpft eine sie betreffende Presse höchstpersönlich. Auch dieser Einwurf wurde als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Gegen die Belastung mit diesem Honorar haben wir eingesprochen, ich hatte nie behauptet, die Einwilligung meines Sohnes zur Veröffentlichung seiner Bilder zu besitzen.

28.03.2022 Die bereits erwartete Retourkutsche für unseren Ablehnungsantrag gegen die Frau Richterin Mag. Theresia Fill: Beschluss zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl und, gegen meine Frau gerichtet, Abklärung im Zusammenhang mit der Vertretung des Betroffenen im Umfang des Rechts auf das eigene Bild also Bekämpfung der unangenehmen Presseberichtserstattung und Dokumentation der Verfahrensfolgen, also Selbstverteidigung des 5-jährig gequälten Felix Massimo Seidl. Die Entscheidung wurde erst am 10.6.2022 mit 3-monatiger Verspätung zugestellt und wird deshalb unter diesem Datum abgehandelt.

10.06.2022 Uns wird nach 14 Wochen ein Auftrag vom 28.3.2022 zugestellt, gerichtet an das VertetungsNetz-Erwachsenenvertretung zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl. Die darin enthaltene Bearbeitungsfrist von 5 Wochen ist bereits abgelaufen. Die Akten wurden der Richterin bereits zurückgereicht. Der Adressat ist unklar, die Vertretung erfolgte bis 9.1.2018 gemeinsam, sodann durch meine Frau als Sachwalterin bis 20.4.2020. Nach ihrer Erschöpfung wurde die Vertretung geteilt. Bei meiner Frau liegt weiterhin die Gesundheitsvorsorge für Felix, deren wesentlicher Baustein war sein 9 Jahre gewohntes Feriengrundstück zwischen Plattensee und Bad Héviz dessen Ersatz meine Frau bis zum 9. April 2020 anstrebte. Mir obliegt ab Stichtag die Verwaltung seiner materiellen Güter. Diese bestehen laut Status der Richterin Fill aus einem gesperrten Sparbuch, Zwischenliquidität aus einem geplanten Immobilientausch.also Bestandsvermögen eines bislang gerichtlich verhinderten Immobilientauschs. Felix ist mittellos. Den gegenständlichen Antrag verstehen wir als eine Retourkutsche zu unserem gegen die Richterin gerichteten Ablehnungsantrag. Er ist nach unserem Dafürhalten zu hastig gestellt.

1. Unser Ablehnungsantrag gegen die Frau Richterin ist noch nicht entschieden. Sie sollte in der Schwebezeit keine neuen Agenden aufwerfen, sondern brandeilige Anträge der Vergangenheit bearbeiten. Das betrifft auch die beschlussmäßige Entscheidung der seit 20 Monaten gelagerten Anfrage, ob es rechtens war, durch Unterdrückung seines Antrags dem kranken Felix im Herbst 2017 seinen Sehnsuchsort und seine 9 Jahre gewohnten Therapien in Bad Heviz abrupt zu entziehen. Asprüche daraus stehen vor der Verjährung.

2. Insbesondere in der mit dem Auftrag verbundenen Frage von Bildveröffentlichungen ist der Frau Richterin Befangenheit vorzuwerfen. Ohne Bilder keine Berichterstattung und diese ist ihr besonders unangenehm. Hier fehlt auch der Hinweis auf ein mögliches Antragsrecht unserer Familie, schließlich hat sich Felix persönlich gegen die jahrelange bürokratische Unterdrückung seiner objektiven Interessen zu verteidigen.

3. Wenn ein Dritter meinen Sohn besser und ebenfalls gratis vertreten kann und meine justizgeplagte Frau gleichwertig unterstützt stehe ich nicht an, mit öffentlichem Protokoll zurückzutreten und habe die Absicht dazu bereits geäußert. Jedoch ist seit dem 20.9.2019 der Verwaltungsgegenstand schwebend. Unklar ist wem was gehört, wem Erträge zustehen und wer das unternehmerische Risiko trägt. Es wäre also vorab zu definieren was es zu verwalten gibt und zu übergeben wäre. Auch die Frage der administrativen Qualität ist wohl vorerst nicht zu beantworten und der Auftrag an das Vertretungsnetz eigentlich verfrüht.

Der subkutane Ablauf dieses Clearing-Verfahrens seit Beschluss vom 28.3.2022, der dem Vertretungsnetz sogleich und uns erst am 10.6.2022 zugestellt wurde ist bemerkenswert. Die im Beschluss enthaltene mit "binnen fünf Wochen" bestimmte Bearbeitungsfrist war bereits abgelaufen. Dem Vertretungsnetz (Herrn Mag. Rossmann) waren 4 Aktenteile nur kurzfristig zur Verfügung, konnten innert 2 Stunden eingesehen werden und wurden von der Richterein eilig zurückgefordert. Am 27.6.2022, dem Termin des ersten Gesprächs, war unsere Akte jedenfalls zurückgereicht und die Bearbeitung fertig. Auch das Obergericht hatte lange vor uns Erwachsenenvertretern Kenntnis von dem Ablösungsvorhaben der Richterin und liefert dazu schon am 4. Mai 2022 eine klärende Stellungnahme. Für eine "Vertreterumbestellung" genügt es demnach, dass die Ausübung der Vertretertätigkeit durch eine andere Person relativ besser dem Wohl (bzw., hier dem Interesse) der betroffenen Person entspricht, was wiederum die amtswegige Klärung der Frage erfordert, wie sich der Vertreterwechsel nicht nur auf das psychische Wohlbefinden des Betroffenen sondern (je nach Aufgabenstellung) vor allem auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Vertetenen auswirken könnte. Der Vertretene braucht kein Geld, solange er bei den Angehörigen lebt. Die bescheidenen Mieteinnahmen tragen solange zum gemeinsamen Familienhaushalt bei, Werterhalt und Verwaltung seines Immobilienvermögens umsorgt bis zum Bedarfsfall die Familie für Gottes Lohn. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter muß de fakto einen Wirtschaftsbetrieb im Ausland führen und beansprucht Honorare und Spesen, das Vermögen wäre bis zum hoffentlich späten Bedarf vermutlich erodiert.

Es ist eine Zumutung an das Vertretungsnetz innert 2 Stunden eine über 5 Jahre getrübte Suppe zu "klären" und entweder die Absicht einer verärgerten Richterin zu unterstützen, der geordneten Familie Seidl außenstehende Entscheider aufzuerlegen oder es dem betagten Vater weiterhin zuzumuten, diese Suppe am bleibenden Richtertisch einzunehmen. Ich bitte das Vertretungsnetz daher, ergänzend auch unsere Dokumentation aus Sicht des gesundheitlich und materiell geschädigten Felix Seidl zur Kenntnis zu nehmen. Sie besteht aus einem Filmdokument, einer tagaktuellen Chronologie und einer Sachverhaltsdarstellung mit enthaltener Außensicht der Presse. Es gäbe auch einen Rechtsbeistand, hätte die Richterin die dem Sohn zugestandene Verfahrenshilfe nicht beim Revisor des Oberlandesgerichts bekämpft. Ich verweise auf meine Absicht eine zeitliche Verschiebung der Begutachtung durch des Vertretungsnetz zu beantragen. Dem Vertretungsnetz lagen übrigens 4 Akten vor, von denen ich nur eine kenne.

30.06.2022 Ich beschwere mich wegen der von der Richterin veranlassten Hausbesuche eines Sachverständigen Neurologen und eines Juristen des Vertretungsnetz bei Felix. Die harte Einvernahme vom 16.2.2022 endete für mich mit einem Herzanfall und musste unterbrochen werden. Die Richterin verlangte eine alsbaldige Fortsetzung und hat das als dringlich auch protokolliert. Ein Termin blieb aus, nachdem wir Erwachsenenvertreter unsere Wünsche für ein Programm, insbesondere die gemeinsame Klärung der Wahrheitsfragen, vorgetragen haben. Anstelle dessen ergingen 4 Blitzbeschlüsse, die allesamt mit einer positiven Rechtsmittelbelehrung ausgestattet waren es sich aber in zwei Fällen herausstellte dass ein Rekurs unzulässig war. Ich erinnere in meinem Schreiben an die fällige Sitzung und verweise nochmal auf unser gewünschtes Programm. Meine Frau und ich geben Erklärungen bekannt, die meine Frau und ich jeweils zu Prototokoll der nächsten Sitzung geben wollen. Ich bezweifle begründet die Sachkenntnis der Richterin im Genehmigungsverfahren für den Liegenschaftserwerb im Mélito-Park. Ich beantrage:

1. Diese Sitzung nach Programm umgehend einzuberufen.

2. Die Verschiebung der Klärung des Ablöseverfahrens vor dem Vertretungsnetz Klagenfurt bis wenigstens in Umrissen feststeht, was für Felix überhaupt zu verwalten ist. Unterstützung kommt aus der Einlassung des Obergerichts vom 4.5.2022 AZ: 4 R 137/22x.

3. Wir beantragen der Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl die Veröffentlichung von Bildern des Sohnes Felix im bisherigen Stil und Ausmaß zu genehmigen. Es werden dadurch keine Interessen des Abgebildeten verletzt. Ohne Bilder keine Berichterstattung. Nach 4 Jahren der stillen Duldung dient diese seiner Selbstverteidigung in behördlichen Angriffen, die das Institut für internationales Betreuungsrecht in die Nähe der Verletzung von Menschenrechten und Personenrecht rückt. Hinzu tritt die Notwendigkeit, seinen gesundheitlichen Leidensweg zu dokumentieren, seine Bilder und sein Film wurden deshalb mehrmals seiner Akte einverleibt.

04.07.2022 Angekündigt ist der Besuch eines Juristen von Vertretungsnetz um ein Clearing über die Ablösung unserer Erwachsenenvertretung durchzuführen. Insbesondere meiner Frau wird vorgeworfen die Veröffentlichung von Bildern unseres Sohnes zu gestatten. Ich habe eine Stellungnahme vorbereitet. Es ergab sich ein 3-stündiges Gespräch mit dem Juristen Mag. Peter Rossmann wir erhielten seine Zusage unsere mit Urkunden belegte Stellungnahme und Beschreibung der verunglückten Verfahren seinem Gutachten anzuhängen.

04.07.2022 Mehrere Telefongespräche mit Herrn Richter Dr. Gerald Kerschbacher vom Landesgericht wegen der zurückliegenden Entscheidungen vom 4.5.2022. Ich teile dem Herrn Richter mit, dass laufend Beschlüsse mit positiver Rechtsmittelbelehrung kommen, die er im Rekurs als unzulässig zurückweisen muss, das sei doch Leerlauf. Er entrüstet sich nicht, die Sachen seien beim Kontrollgericht beliebt, weil sie schnell erledigt sind. Ich bedanke mich für seine Unterstützung in der Sache einer ungebührlichen Verzögerung mit der Folge eines 2,5 jährigen Entzugs der Ertragsimmobilien in Budapest. Er teilt mir dazu mit, es liege in der Verantwortung des Gerichtsvorstehers dafür zu sorgen, dass in der Sache endlich etwas weitergeht. Ich werde mich mit einer Beschwerde an diesen wenden.

08.07.2022 Clearingbericht von Vertretungsnetz: "Es wird empfohlen, das Verfahren auf Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertrtung fortzusetzen". Mit Mail vom 21.7.2022 relativiert der Gutachter seine Aussagen: "wie mit Ihnen ausführlich persönlich besprochen, beinhaltet das Clearing keine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit eines Erwachsenenvertreters bzw. der Richterin. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann daher unsererseits nur die Fortsetzung des Verfahrens empfohlen werden. Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen. Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen."

14.07.2022 Beschluss zu unserem Antrag auf Bildveröffentlichung vom 30.6.2022. Unser Antrag wird zurück- bzw. abgewiesen. Einen Rekurs nehme ich nicht in Anspruch, da die Richterin eine Strafanzeige gegen meine Frau "in Erwägung zieht". Es kann Felix nur recht sein, wenn sein Fall sonach die Richterstube verlassen darf. Es ergab sich schon im Spätsommer 2017, als das Gericht unserem kranken Sohn sein 9 Jahre gewohntes Feriendomizil kurzerhand entzog, die Notwendigkeit einer öffentlichen Dokumentation vor Augen des Gerichts, die ich im Interesse meines Sohnes tagaktuell fortgeführt habe. Allein aus der Tatsache dass Inhalt und Aussage nicht widersprochen wird resultiert, nach 4-jähriger stiller Duldung, das objektive Interesse von Felix seine Sache mit Einsatz seiner überzeugenden Persönlichkeit öffentlich zu vertreten. Österreich wird nicht dulden, was ihm geschehen ist.

14.07.2022 Ladung an Vater, Mutter, Kind für den 5.8.2022. Thema: Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in Klagenfurt zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich und Enthebung Mag. Trötzmüller. Der Untätigkeit des gegen unseren Antrag eingesetzten Kollisionskurators Trötzmüller hat die Richtern 2 Jahr lang zugeschaut. Von dem neuen Funktionär finden wir nur er ist wie bereits Trötzmüller in Forderungseintreibung und Insolvenzrecht, also im näheren Umfeld der Beitreibungsrichterin Fill tätig und findet sich wie dieser nicht auf der Liste der "ErwachsenenvertreterInnen, Kuratoren und Kuratorinnen" der Anwaltskammer. Von Seiten der Richterin ein guter Schachzug um die peinliche Abberufung des Kurators Trötzmüller zu bemänteln.

21.07.2022 Ich bitte um Verschiebung der Vorladung wegen ausländischem Urlaubsaufenthalt von Felix. Ich moniere die Honorarforderungen für die Tätigkeit des neurologischen Gutachters und der Gerichtsdolmetscherin, deren Tätigkeit beruhe auf einem Lapsus der Richterin. Ich habe der Frau Richterin bereits die bisherige Korrespondenz mit dem Vertretungsnetz überlassen und übersende auch die Kopie meines letzten Mailings mit dem Hinweis, dass wir die hier enthaltenen Argumente auch bei der Verhandlung vortragen werden. Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Magister,
Ich sende Ihnen den Bericht des Vertretungsnetz in welchem Sie sehr wohl empfehlen "das Verfahren auf Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung fortzusetzen". Ohne Erwähnung, dass der bestehende Vertreter nicht müde wird zu erklären. dass laut dem immer noch zutreffenden Status des Gerichts Felix kein Vermögen besitzt das zu verwalten wäre, dass bei der Richterin Mag. Fill teils seit Jahren offene Anträge zur
Klärung der Vermögenslage gelagert sind und eine Ablösung erst stattfinden kann, wenn feststeht was zu verwalten ist und sonach welche Fähigkeiten der neue Verwalter braucht.
Ich sende Ihnen beiliegend die Stellungnahme des Obergerichts zu der Ablösungsfrage. Ich habe versucht, Ihnen nahe zu bringen, dass Felix durch die Ablösung einen materiellen Schaden erleidet. Es handelt sich um ein Vorsorgevermögen für den fernliegenden Fall, dass Felix nicht mehr in unserem Haushalt leben kann. Die Verwaltung von drei Mietwohnungen in Budapest wäre komplex und kostenintensiv und geschieht bislang im Rahmen unseres Gesamtbesitzes für Gottes Lohn. Die bescheidenen Einnahmen würden seinen Unterhalt nicht decken, es käme über Honorare und Spesen zum Verzehr eines Vermögens, das in etwa 30 Jahren unverkürzt zur Verfügung stehen soll.

Zu den psychologischen Belastungen von Sohn und Mutter möchte ich nur darauf verweisen, dass sie einen unbeschwerten Papa bräuchten und es einen Bruch des Familienlebens bedeutet, wenn nach 10-jähriger glücklicher Übung ein Fremder das Geld hat, innerfamiliäre Buchhaltung stattfinden soll und jeder größere Wunsch des Betroffenen in einer Formalie endet. Von meiner psychischen Belastung will ich nicht erst reden, die nach dem letzten Verhör durch die Richterin zu einem Herzanfall im Getränkeraum des Gerichts führte.

Bleibt noch die vom Obergericht als entscheidungsrelevant aufgeworfene Frage des Besserkönnens eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters gegenüber meiner aus 10 Jahren überprüfbaren Leistung, zuletzt auch noch im Gegenstrom einer verärgerten Richterin.
Der enthobene Mag. Trotzmüller konnte es nicht, was nach 2 Jahren schädigender Untätigkeit auch dem Gericht auffällt. Der neu benannte Mag. Levovnik ist, wie beim Vorgänger beanstandet, hauptsächlich mit Exekutionsrecht und Inkassowesen, also im Dunstkreis der Beitreibungsrichterin Mag. Fill beschäftigt. Die Frage des besser könnens wird nicht daran gemessen werden, wer der Richterin willfährig hilft die total verfahrenen Rechtsprobleme von Felix zu lösen, sondern wer nachhaltig in der Lage ist, besser als der Schenker, sein ungarisches Vermögen, so es ihm überhaupt zugesprochen wird, nachhaltig und wertsichernd zu bewirtschaften.

Wir haben übrigens eine harte Antwort der Richterin auf unser Ablehnungsbegehren erwartet, es besteht in diesem Ablöseverfahren und dem Bilderverbot für Felix um weitere Presseberichte zu stoppen."

21.07.2022 Der Jurist Mag. Rossmann des Vertretungswerks relativiert seine Stellungnahme: "Sehr geehrter Herr Dkfm. Seidl,wie mit Ihnen ausführlich persönlich besprochen, beinhaltet das Clearing keine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit eines Erwachsenenvertreters bzw. der Richterin.Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann daher unsererseits nur die Fortsetzung des Verfahrens empfohlen werden. Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen.Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Mag. Peter Rossmann".

21.07.2022 Äußerung an den Gerichtsvorsteher. Ich erinnere mich an den Hinweis des Richters Dr. Kerschbacher vom 4.5.2022, bei ungebührlicher Verfahrensdauer sei der Gerichtsvorsteher zur Abhilfe zuständig, beklage unsere 3-jährige Verfahrensdauer und den ebenso langen Entzug der Ertragsimmobilien in Budapest mit ausführlicher Begründung. Ich profitiere von der vertretungsweisen Zuständigkeit der Familienrechtsexpertin Mag. Löbel. Ich verweise auf die besondere Dringlichkeit einer Entscheidung im Hinblick auf die geplante Ablösung meiner Person durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter.

02.08.2022 Mehrere Konsultationen ergeben, dass ich mangels jeweiliger Genehmigungen nach wie vor Eigentümer aller dem Sohn zugedachten Immobilien bin und ich stelle den Antrag, dies auch auszusprechen. Ich ersuche um umgehende Bestätigung meines Eigentums. Wir haben mit diesem Antrag unsere Genehmigungsansprüche an das Pflegschaftsgericht auf "Null" gestellt und hoffen auf eine baldige Entscheidung. Ob die Frau Richterin dann bleibt oder nicht ist gleichgültig wir haben mit ihr nichts Wesenliches mehr zu tun.

17.08.2022 Protokoll der Sitzung mit uns Eltern vom 17.8.2022 - Psychoterror in Wiederholung und mit folgendem Inhalt:

1. Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich. Vorangegangen war ein aufwändiges Clearing-Verfahren zu meiner Ablöse als gesetzlicher Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in der Vermögensverwaltung. Das Verfahren hat die Richterin am 28.3.2022 beauftragt, es war holprig und wurde am 8.7.2022 vom Vertretungsnetz mit dem Bescheid abgeschlossen, das Ablöseverfahren möge weitergeführt werden. Unsere diesbezüglichen Einvernahmen dauerten telefonisch 2 Stunden und persönlich im Familienkreis 3 1/2 Stunden. Wir haben uns die Finger wund geschrieben unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar dass neben einer verärgerten Richterin ein weiterer Opponent in unsere geordnete Familie kommt, Entscheidungen vorgibt und das Geld hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken, um den Terror aufrecht zu erhalten aber gleichzeitig, sie werde sich das Weitere noch überlegen. Skurriles Ergebnis: Angegriffen wird somit meine arme Frau in ihrem Bereich der gemeinsamen Vertretung und nicht der im Visier der Richterin befindliche väterliche Störenfried. Aufgegriffen wird ein neuer Sachverhalt, es warten drei bis 2019 zurückreichende Anträge auf ihre Erledingung.

2. Der über zwei Jahre untätige Kollisionskurator Trötzmüller wird ersatzlos abberufen. Beide Rückzüge sind einer detaillierten Anweisung des Obergerichts vom 4.5.2022 geschuldet. Ohne Bilder keine Berichterstattung, die Medien sind die vierte Säule unserer Demokratie und der Richterin zusammen mit meinen Internetprotokollen ein Dorn im Auge. Wir dürfen Befangenheit vermuten und konstatieren auch eine Hemmung der Richterin aus dem noch unentschiedenen Ablehnungsbegehren vom 2. Dezember 2021. Die Beschädigung der Personenrechte von Felix, im Einzelnen das Recht auf Erwerb und wirtschaftliche Inklusion (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Intimitätsrechte der geordneten Familie Seidl rechtfertigt seinen persönlichen Auftritt zur Selbstverteidigung und zur Änderung der Verhältnisse. Es muss ihm nach seinen Erlebnissen zukommen, Empathie, Mitleiden und Moralempfinden der Öffentlichkeit anzurufen und seriöse Blätter wie News oder Kleine Zeitung, für die journalistische Aufarbeitung seiner ansonsten unlesbaren Akte zu beanspruchen. Die groß angelegte Aktion "Bildverbot" begann bereits am 28.12.2021, kurz nach unserem am 2.12. eingereichten Ablehnungsbegehren, mit einer Vorladung meiner Frau und der Bestellung eines Neurologen am 28.1.2022 um die Unfähigkeit von Felix zu dokumentieren, selbst über seine Bilder zu entscheiden. Wir beantragen seit dem 5.8.2017 wiederholt und vergeblich ein neurologisches Gutachten zur Beurteilung des gesundheitlichen Bedarfs einer Ferienwohnung und ersuchen am 1.2.2022 die Tätigkeit des Neurologen entsprechend zu erweitern. Das Begehren wurde am 28.2.2022 beschlußmäßig abgewiesen. Die Richterin teilt am Ende der Sitzung mit, der Herr Rechtsanwalt Mag. Levovnik habe sich mit dieser gegen Felix und meine Frau gleichermaßen gerichtete Vertretung einverstanden erklärt.

3. Ich fordere die Frau Richterin auf, den Inhalt der ersten Anhörung vom 20.9.2019 noch einmal im Kreis der damals Anwesenden zu erörtern, wozu sich die Frau Richterin nicht bereit findet.

18.08.2022 Mail an Herrn RA Levovnik: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum Höchstgericht führren könnte abzulehnen oder mit dem Rechtsbeistand von Felix, Herrn RA Dr. Toriser wenigstens darüber zu sprechen."

01.09.2022 Folgende Beschlüsse, basierend auf der Sitzung vom 17.8.2022: 1. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung der Mutter wird teilweise beschränkt und zwar hinsichtlich der Verfügung über das Sparbuch, die sie nie besaß, und die Rechte des Sohnes auf das eigene Bild. 2. Der Vater wird durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter ersetzt und vollständig seiner Vertetung entbunden. Davon war in der Anhörung vom 17.8.2022 keine Rede. Auf die Sache nach der Sitzung angesprochen erklärt die Richterin, sie werde sich das noch überlegen. 3. Der wegen zweijähriger Untätigkeit und Befangenheit mit Unterstützung des Kontrollgerichts bekämpfte Kollisionskurator Trötzmüller wird nicht deshalb sondern mit Rechtskraft der Bestellung meines Nachfolgers Mag. Levovnik enthoben. Wenn diese nicht eintritt bliebe er in Funktion. Der Beschluss wurde zugestellt mit Wirkung vom 8.9.2022.

Protokoll und Entscheidung über die teilweise Ablösung der Mutter und vollständige Ablösung des Vaters

19.09.2022 Ich beantrage mit einer 20-seitigen Begründung beim Landesgericht den Rekurs dieses Beschlusses. Die Klärung des Rechts am Bild habe nach einem zu der Frage uneinbringlichen Clearing des Vertretungsnetz nun der Monitoringausschuss der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übernommen. Zu bewerten ist die spezielle Sitution des von gerichtlichen Angriffen auf seine Grundrechte bedrohten Felix Seidl. Meine Ablösung nach 10-jähriger Bewährung ist unter den vom Kontrollgericht am 4.5.2022 benannten Anforderungen eines Vertretertauschs und bei Gewichtung des Wohls des Betroffenen und der geordneten Familie völlig suspekt.

Hier der Inhalt des Rekursantrags

17.11.2022 Dem Rekurs wird vom Landesgericht nicht Folge gegeben. Nicht einmal der erwünschte Rechtsanwalt Mag. Fuchs als gerichtlicher Erwachsenenvertreter zugelassen. In dem Beschluss wird sechsmal auf das "Wohl der betroffenen Person" Bezug genommen. Eine Vokabel, die sich in keinem vorangehenden Schriftsatz findet. Welche Scheinheiligkeit, zu seinem Wohl wird ihm hier der zuverlässige väterliche Treuhänder genommen und ein unbekannter Rechtsanwalt zugewiesen, der Zugriff in sein über vier Jahre gehütetetes Sparbuch nehmen wird und die Ersatzbeschaffung seiner verlorenen Ferienimmobilie verhindert. Zudem wird Felix um sein weiteres Erbe nach dem 82-jährigen Vater umfallen, denn dieses kann einem Externen nicht anvertraut werden. Eine Umkehr der Argumente enthält dieser Satz: "Die Rechtsmittelausführungen, die Anträge auf Genehmigung des Schenkungsvertrages bezüglich der Wohnungen in Ungarn würden nicht mehr verfolgt, unterstreichen, dass es im Wohl des Betroffenen liegt, von einem ohne Interessenkonflikt agierenden gerichtlichen Erwachsenenvertreter vertreten zu werden." Der Rückzug ist ein für uns schmerzlicher Schritt und dem Umstand geschuldet, daß nach einem 3-jährigen Schwebezustand des Eigentums und den negativen Erfahrungen beim Kauf der Ferienwohnungen klar wurde, unter dieser Richterin sind unsere Immobilien nicht zu verwalten und gehen den Bach hinunter, wenn nicht endlich freihändig verfügt werden kann. Auch dem neuen Verwalter werden diese Erfahrungen begegnen. Der Ertrag der Immobilien, der notwendig zum bescheidenen Familieneinkommen beitragen muss, ist latent gefährdet. Wir haben die Frau Richterin Mag. Theresia Fill mehrfach erfolglos aufgefordert unsere Agenda oder kritische Teile davon freiwillig an ihre unbefangene Vertreterin abzutreten. Ich kann meine Familie unter der Autorität dieser verärgerten Richterin nicht zurücklassen. Wenn mein Nachfolger das Wohl von Felix im Auge hat wird er eine Ablehnung mit tauglicheren Mitteln betreiben und danach unsere dankbare Unterstützung finden in der mühevollen Hütung der Immobiien von Felix Seidl.

Hier der Inhalt des gegenständlichen Beschlusses des Landesgerichts, Abteilung 1

Klagenfurt, den 1. Dezember 2022

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt