Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Kapitel 15 - Die Retourkutsche zu dem Befangenheitsantrag gegen die Frau Richterin Mag. Theresia Fill (Kapitel 9) ist ihr Bemühen um eine teilweise Ablösung der Mutter und die vollständige Ablöse des Vaters in ihrer Funktion als gesetzliche Erwachsenenvertreter durch eine gerichtlich bestellte Klagenfurter Anwaltskanzlei.

Zusammenfassung:
Vorbereitet war die Einsetzung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters mit Beschränkung auf die Durchsetzung eines objektiven Bilderverbots. Diese geben wir in der folgenden Cronologie wieder. Die gänzliche Ablösung des Vaters und Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters im vollen Umfang seiner Vertretung war eine Blitzentscheidung ohne Verhandlung. Der neue Vertreter wird mit dem Sparbuch großzügig umgehen und beitragen den unüberschaubaren dreijährigen Wildwuchs verunglückter Verfahren abzustreifen und gleichzeitig den säumigen Kollisionskurtor ohne Gesihtsverlust entlasten. In Frage gestellt wären außerdem Entschädigungsforderungen wegen der erlittenen Gesundheitsfolgen und materiellen Schädigungen von Felix die der väterliche Treuhänder am Ende des Weges einfordern müsste.

Ich befinde mich im 82. Lebensjahr, mich treffen die Folgen dieser Inszenierung nicht mehr. Die Frau Richterin ziehlt an mir vorbei auf eine Familie, der nach 30 Jahren harmonischen Wirtschaftens aus einer Kasse zur langjährigen Präsenz der verärgerten Richterin noch ein gerichtlichen Funktionär ins Haus steht, der das Geld von Felix hat, über väterliche Geschenke waltet, zu seinen Kosten und auf sein Risiko im Ausland wirtschaftet und nebenher weitere testamentarische Zuwendungen blockiert. Er ist von der Einschätzung der Bedürfnisse von Felix so weit entfernt wie jeder Fremde.

Chronologie:
Ausgangspunkt des Ganzen waren eine Filmdokumentation und Bilder von Felix auf unserer Website. Es erschienen für die Richterin unangenehme Presseartikel. Ohne Bilder keine Berichterstattung. Die Richterin forderte meine Gattin auf, alle Bildveröffentlichungen unseres Sohnes sofort einzustellen.


Das gilt auch für die spärliche Illustration der Sachverhaltsdarstellung und Chronologie.

28.12.2021 Ladung von Sylvia Seidl für den 12.1.2022 mit dem Thema: "Veröffentlichung des Bildes des Betroffenen im Internet und in der Zeitschrift News. Wir beanstanden in einer Erwiderung am 3.12.2022 den ZigZag-Kurs dieser wechselseitigen Vorladungen und verlangen zum X-ten Mal die Vorladung der gesamten Familie die ja auch gesamt von den gerichtlichen Massnahmen betroffen wird. Medien und und die öffentliche Betroffenheit sind die letzten Stützen in einer Auseindersetzung mit ungleichen Waffen. Bilder sind das Ausdrucksmittel unserer Zeit, unter das Bilderverbot würde auch ein Dokumentationsfilm fallen, der Eindruck eines Eingriffs in die Pressefreiheit mit der Bemühung eines Persönlichkeitsrechts, das an anderer Stelle nicht zugestanden wird ist evident.

05.01.2022 Die regionale Kleine Zeitung recherchiert bei der Pressestelle des Bezirksgericht, ich bemühe mich um eine ausgeglichene Berichterstattung mit einem Vorschlag: "Nun hat die Medienstelle endlich einen Namen und Sie, sehr geehrte gnädige Frau haben sicher, wie ich, kein Interesse an einer schiefen Presse. Vielleicht ergäbe sich die Möglichkeit mich und Herrn Redakteur Jochen Habich in der Medienstelle kurz zu empfangen oder
wenigstens eine Korrektur des leider zweideutigen Inhalts Ihrer Stellungnahme vorzunehmen".

09.01.2022 "Ein direkter Kontakt bzw eine Besprechung mit den in das Verfahren involvierten Parteien bzw. ihren Vertretern ist nicht Aufgabe der Medienstelle".

10.01.2022 "Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den raschen Bescheid. Mit Herrn Redakteur Habich wird hoffentlich bezüglich der Inhalte zu reden sein. Einen schalen Geschmack bekommt die Sache weil das Gericht nun Bilder von Felix verbieten möchte, um die nötige Öffentlichkeitsarbeit zu behindern. Wie weit darf man uns Sachwalter noch entmündigen?"

12.01.2022 Sylvia Seidl und Sohn erscheinen zur Besprechung. Die Richterin trägt ihr auf, ihrem Mann auszurichten, sie werde Fotos von Felix in Medien und Internet künftig verbieten. Darüber hinaus erhält Frau Seidl keine Informationen und beantragt daher auch noch mündlich ihre Zulassung zur bevorstehenden Sitzung mit dem Vater, diese wir ihr zugesagt. Felix ist erschöpft und muss nach Hause gebracht werden.

21.01.2022 Vorladung der Familie. Die Richterin ermittelt mit bohrenden Fragen den Schuldigen für Bild- und Textveröffentlichungen in den Blättern News und Kleine Zeitung und auf den Websites des im Gründungsstadium befindlichen Vereins "Exklusivkreis transitäre Erwachsenenvertretung" www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org. Sie überlegt hier eine Strafanzeige. Ich durfte erwidern, dass auch ich eine Strafanzeige erwäge, wenn 4 Jahre nach dem ersten Antrag und zwei Jahre nach Antrag bei der Richterin kein medizinischer Gutachter bestellt wird. Das Thema dürfte auf eine Anfrage des ORF Bürgeranwalts zurückgehen. Unser Verfahren hat einen Umfang und eine Irrationalität erreicht, die ohne journalistische Übersetzung nicht mehr zugänglich ist. Unsere illustrierten Veröffentlichungen haben dokumentarischen Wert und dienen der Erstinformation von jetzt anzusteuernden Unterstützern, denen Gerichtsakten nicht zugänglich sind. Von der Richterin korrekt bewertet, wären sie ein idealer Zugang zum Verständnis der Familie Seidl. Sachliche Einsprüche im Detail würde ich gerne annehmen und korrigieren, denn ich habe kein Intereresse an einer schiefen Berichterstattung. Mein Heroldseid kommt an den der österreichischen Richter heran, gebietet aber auch das offene Visier: Bereits am 16.02.2021 reichte ich daher die geplanten Websites bei der Richtervereinigung, Frau MMag. Dr. Ilse Koza zur Durchsicht ein und gab bekannt, das Gericht künftig als Folterkammer und unseren Sohn Felix als Justizopfer zu bezeichnen.

28.01.2022 Die Richterin bestellt den Neurologen Dr. Raoul Sacher um ihre Behauptung untermauern zu lassen, unsere Veröffentlichungen verletzten die Persönlichkeitsrechte von Felix.

01.02.2022 Wir bitten um eine Erweiterung des Auftrags an den Neurologen zur Klärung der Gesundheitsschädigung von Felix durch den abrupten gerichtlichen Entzug seines Freizeitdomizils in 2017 und durch die bislang fortgesetzte Ablehnung einer Ersatzlösung. Unser seit Jahren an diverse Stellen gerichteter Antrag auf Klärung dieser zurückliegenden und für Felix sehr schmerzhaften Angelegenheit befindet sich seit dem 22.9.2020 bei der Richterin. Mit Protokoll vom 2.10.2020 hat Sie zugesagt, darüber beschlussmäßig zu entscheiden. Am 19.1.2021 habe ich diese Entscheidung angemahnt und festgehalten, dass es ohne den seit 2017 beantragten medizinischen Gutachter nicht gehen wird

07.02.2022 Wir verteidigen die veröffentlichten Bilder von Felix gegen den Vorwurf sie verletzen sein Persönlichkeitsrecht mit dem Hinweis sie dienten der Dokumentation der ihm zugefügten Schäden und seiner Selbstverteidigung dagegen. Wir sehen neuerlichen Ablenkungsversuch von den seit September 2019 angestauten Rückständen und einen weiteren Einschüchterungsversuch. Wir beklagen umgekehrt die Verletzung von Personenrechten des armen Felix durch das Gericht. Im Einzelnen das Recht auf Erwerb (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Grundrechte der geordneten Familie Seidl.

09.02.2022 Es wäre nicht das erste Mal, dass die Richterin ihre Befangenheit nicht einschätzen kann. Wir können uns nicht vorstellen, dass die Richterin Veröffentlichungen verbieten kann, die sie betreffen. Wir beantragen beim Herrn Vorsteher Ihre Befangenheit auszusprechen und die Angelegenheit von der Vertreterin entscheiden zu lassen. Gleichzeitig unterrichten wir den Chefredakteur der KLZ von einer Pressezensur durch die Hintertür, nämlich die Einschüchtung der Informanten.

16.02.2022 Ich wurde mit meinen 80 Jahren heute 1 1/2 Stunden verhört. Die Richterin stellt nur vorbereitete Fragen und protokolliert nun wörtlich, was ich auf meine zahlreichen Beschwerden über inhaltsferne Protokollierung zurückführen darf, mich aber sehr belastet. Es werden Sachen außer Thema aufgeworfen, auf die ich nicht vorbereitet bin. Ich muß im Stehgreif argumentieren. Gegen Ende bekomme ich keine Luft mehr, versuche die Maske zu lockern die Richterin befiehlt mir, die Nase zu bedecken obwohl wir einen Abstand von 5 Metern haben und sie hinter Glas sitzt. Ich bin dreimal geimpft. Ich bekomme Herzzustände und muss abbrechen, totzdem soll ich gleich noch einen Ersatztermin vereinbaren. Es kam nochmals der Auftrag an Herrn Dr. Sacher zur Sprache und ich habe angekündigt, vice versa die Frau Richterin wegen Körperverletzung zu klagen, wenn der Sachverständige nicht auch zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Felix durch die abrupte Wegnahme seines 9 Jahre gewohnten Freizeitdomizils, unserem diesbezüglichen Festellungsantrag vom 22.9.2020 mit Ergänzung vom 7.2.2022 und der weitergehenden Verweigerung angehört wird. Das 10-seitige Protokoll ist ein Schlüssel zum Verständnis der 2 1/2 jährigen Auseinandersetzung um das gesundheitliche und materielle Wohl von Felix Seidl. Das war nicht Alles, die Richterin erklärt, es seien nicht alle Punkte besprochen und kündigt eine neuerliche Vorladung an. Ich erleide anschließend einen Herzanfall im Getränkeraum des Gerichts.

19.02.2022 Zustellung eines Aktenvermerks des Herrn Vorstehers vom 15.2.2022. Ich hatte am 9.2. und 15.2. Befangenheitsanträge gegen die Richterin eingebracht. Sie sollte nicht selbst ein Veröffentlichungsverbot gegen eine Sie betreffende Presse aussprechen und die Ablehnung eines unglücklichen Kurators entscheiden, der gegen unseren Einspruch bestellt wurde. Der Herr Vorsteher betrachtet dieses Vorbringen als rechtsmissbräuchlich und nimmt die Anträge zu den Akten, ohne sie weiter zu behandeln. Mir ist noch keine Entscheidung unseres 100-seitigen Ablehnungsantrags gegen Richterin Fill im Rekurs vom 5.11.2021 zugegangen. Der Herr Vorsteher teilt mit, dem Rekurs sei nicht Folge gegeben. Aktenvermerk vom 15.2.2022

28.03.2022 Beiliegend auch die Rechnung eines Neurologen Dr. Sacher über 268 € deren Begleichung Felix übernehmen soll. Diese dient mit völlig abwegiger und bestrittener Begründung der Vorbereitung einer angekündigten Strafanzeige gegen uns Erwachsenenvertreter wegen Veröffentlichung von Fotos des Betroffenen im Magazin "News" und der "Kleinen Zeitung". Wr haben auch diesbezüglich Befangenheitsbeschwerde bei Herrn Vorsteher eingericht. Ohne Bilder heutzutage kein Bericht, die Richterin bekämpft eine sie betreffende Presse höchstpersönlich. Auch dieser Einwurf wurde als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Gegen die Belastung mit diesem Honorar haben wir eingesprochen.

28.03.2022 Die bereits erwartete Retourkutsche für unseren Ablehnungsantrag gegen die Frau Richterin Mag. Theresia Fill Beschluss zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl und gegen meine Frau gerichtet Abklärung im Zusammenhang mit der Vertretung des Betroffenen im Umfang des Rechts auf das eigene Bild also Bekämpfung der unangenehmen Presseberichtserstattung und Dokumentation der Verfahrensfolgen, also Selbstverteidigung des 5-jährig gequälten Felix Massimo Seidl. Die Entscheidung wurde erst am 10.6.2022 zugestellt und deshalb unter diesem Datum abgehandelt.

06.04.2022 Antrag auf Korrektur einer angekündigten Kostenentscheidung des Bezirksgerichts Klagenfurt betreffend die Honorarforderung von 268 €, erstellt am 28.2.2020 für ein neurologisches Gutachten des Sachverständigen Dr. Sacher über die Entscheidungskraft und Verhandlungsfähigkeit des Felix Massimo Seidl. Dieses Gutachten dient den strategischen Absichten der Frau Richterin Mag. Theresia Fill, durch Bilderverbot künftige Presseberichte zu unterbinden, zur Vorbereitung der angekündigten Strafanzeige gegen die Eltern Johann und Sylvia Seidl und widerspricht dem Interesse des Betroffenen, seine ins fünfte Jahr gehenden Gerichtsverfahren nun einer öffentlichen Sichtweise zuzuführen. Wenn notwendig bitten wir das hohe Gericht die Genehmigung im Besonderen des Films und der auf der Website dargestellten Bilder im Rekurs zu genehmigen.

04.05.2022 Um das nach Meinung der Erwachsenenvertreter notwendige und durch die Gesundheitsentwicklung von Felix seit 2018 angezeigte medizinische Gutachten bzw. die Erweiterung der Tätigkeit des ohnenhin zur Vorbereitung eines Strafantrags gegen die Erwachsenenvertreter wegen Verletzung der Rechte von Felix am eigenen Bild berufenen Neurologen Dr. Salcher dreht sich ein Rekursverfahren. Ein Einschreiten des Obergerichts wird abgelehnt. Den zahl- und umfangreichen Eingaben des DKfm. Seidl sei kein Sachverhalt zu entnehmen, aufgrund dessen eine umfangreichere sachverständige Abklärung aufzutragen wäre. Wir beantragen diese Tätigkeit mit Bezug auf den abrupten Entzug seines 9-jährig genutzten Ferienplatzes und der damit verbundenen Therapien seit 2017. Ich verweise diesbezüglich auf die chronologische Darstellung in Kapitel 7.

10.06.2022 Uns wird nach 14 Wochen ein Auftrag vom 28.3.2022 zugestellt, gerichtet an das VertetungsNetz-Erwachsenenvertretung zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl. Die darin enthaltene Bearbeitungsfrist von 5 Wochen ist bereits abgelaufen. Die Akten wurden der Richterin bereits zurückgereicht. Der Adressat ist unklar, die Vertretung erfolgte bis 9.1.2018 gemeinsam, sodann durch meine Frau als Sachwalterin bis 20.4.2020. Nach ihrer Erschöpfung wurde die Vertretung geteilt. Bei meiner Frau liegt weiterhin die Gesundheitsvorsorge für Felix, deren wesentlicher Baustein war sein 9 Jahre gewohntes Feriengrundstück zwischen Plattensee und Bad Héviz dessen Ersatz meine Frau bis zum 9. April 2020 anstrebte. Mir obliegt ab Stichtag die Verwaltung seiner materiellen Güter. Diese bestehen laut Status der Richterin Fill aus einem gesperrten Sparbuch, Zwischenliquidität aus einem geplanten Immobilientausch.also Bestandsvermögen eines bislang gerichtlich verhinderten Immobilientauschs. Felix ist mittellos. Den gegenständlichen Antrag verstehen wir als eine Retourkutsche zu unserem gegen die Richterin gerichteten Ablehnungsantrag. Er ist nach unserem Dafürhalten zu hastig gestellt.

1. Unser Ablehnungsantrag gegen die Frau Richterin ist noch nicht entschieden. Sie sollte in der Schwebezeit keine neuen Agenden aufwerfen, sondern brandeilige Anträge der Vergangenheit bearbeiten. Das betrifft auch die beschlussmäßige Entscheidung der seit 20 Monaten gelagerten Anfrage, ob es rechtens war, durch Unterdrückung seines Antrags dem kranken Felix im Herbst 2017 seinen Sehnsuchsort und seine 9 Jahre gewohnten Therapien in Bad Heviz abrupt zu entziehen. Asprüche daraus stehen vor der Verjährung.

2. Insbesondere in der mit dem Auftrag verbundenen Frage von Bildveröffentlichungen ist der Frau Richterin Befangenheit vorzuwerfen. Ohne Bilder keine Berichterstattung und diese ist ihr besonders unangenehm. Hier fehlt auch der Hinweis auf ein mögliches Antragsrecht unserer Familie, schließlich hat sich Felix persönlich gegen die jahrelange bürokratische Unterdrückung seiner objektiven Interessen zu verteidigen.

3. Wenn ein Dritter meinen Sohn besser und ebenfalls gratis vertreten kann und meine justizgeplagte Frau gleichwertig unterstützt stehe ich nicht an, mit öffentlichem Protokoll zurückzutreten und habe die Absicht dazu bereits geäußert. Jedoch ist seit dem 20.9.2019 der Verwaltungsgegenstand schwebend. Unklar ist wem was gehört, wem Erträge zustehen und wer das unternehmerische Risiko trägt. Es wäre also vorab zu definieren was es zu verwalten gibt und zu übergeben wäre. Auch die Frage der administrativen Qualität ist wohl vorerst nicht zu beantworten und der Auftrag an das Vertretungsnetz eigentlich verfrüht.

Der subkutane Ablauf dieses Clearing-Verfahrens seit Beschluss vom 28.3.2022, der dem Vertretungsnetz sogleich und uns erst am 10.6.2022 zugestellt wurde ist bemerkenswert. Die im Beschluss enthaltene mit "binnen fünf Wochen" bestimmte Bearbeitungsfrist war bereits abgelaufen. Dem Vertretungsnetz (Herrn Mag. Rossmann) waren 4 Aktenteile nur kurzfristig zur Verfügung, konnten innert 2 Stunden eingesehen werden und wurden von der Richterein eilig zurückgefordert. Am 27.6.2022, dem Termin des ersten Gesprächs, war unsere Akte jedenfalls zurückgereicht und die Bearbeitung fertig. Auch das Obergericht hatte lange vor uns Erwachsenenvertretern Kenntnis von dem Ablösungsvorhaben der Richterin und liefert dazu schon am 4. Mai 2022 eine klärende Stellungnahme. Für eine "Vertreterumbestellung" genügt es demnach, dass die Ausübung der Vertretertätigkeit durch eine andere Person relativ besser dem Wohl (bzw., hier dem Interesse) der betroffenen Person entspricht, was wiederum die amtswegige Klärung der Frage erfordert, wie sich der Vertreterwechsel nicht nur auf das psychische Wohlbefinden des Betroffenen sondern (je nach Aufgabenstellung) vor allem auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Vertetenen auswirken könnte. Der Vertretene braucht kein Geld, solange er bei den Angehörigen lebt. Die bescheidenen Mieteinnahmen tragen solange zum gemeinsamen Familienhaushalt bei, Werterhalt und Verwaltung seines Immobilienvermögens umsorgt bis zum Bedarfsfall die Familie für Gottes Lohn. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter muß de fakto einen Wirtschaftsbetrieb im Ausland führen und beansprucht Honorare und Spesen, das Vermögen wäre bis zum hoffentlich späten Bedarf vermutlich erodiert.

Es ist eine Zumutung an das Vertretungsnetz innert 2 Stunden eine über 5 Jahre getrübte Suppe zu "klären" und entweder die Absicht einer verärgerten Richterin zu unterstützen, der geordneten Familie Seidl außenstehende Entscheider aufzuerlegen oder es dem betagten Vater weiterhin zuzumuten, diese Suppe am bleibenden Richtertisch einzunehmen. Ich bitte das Vertretungsnetz daher, ergänzend auch unsere Dokumentation aus Sicht des gesundheitlich und materiell geschädigten Felix Seidl zur Kenntnis zu nehmen. Sie besteht aus einem Filmdokument, einer tagaktuellen Chronologie und einer Sachverhaltsdarstellung mit enthaltener Außensicht der Presse. Es gäbe auch einen Rechtsbeistand, hätte die Richterin die dem Sohn zugestandene Verfahrenshilfe nicht beim Revisor des Oberlandesgerichts bekämpft. Ich verweise auf meine Absicht eine zeitliche Verschiebung der Begutachtung durch des Vertretungsnetz zu beantragen. Dem Vertretungsnetz lagen übrigens 4 Akten vor, von denen ich nur eine kenne.

30.06.2022 Wir beantragen der Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl die Veröffentlichung von Bildern des Sohnes Felix im bisherigen Stil und Ausmaß zu genehmigen. Es werden dadurch keine Interessen des Abgebildeten verletzt. Ohne Bilder keine Berichterstattung. Nach 4 Jahren der stillen Duldung dient diese seiner Selbstverteidigung in behördlichen Angriffen, die das Institut für internationales Betreuungsrecht in die Nähe der Verletzung von Menschenrechten und Personenrecht rückt. Hinzu tritt die Notwendigkeit, seinen gesundheitlichen Leidensweg zu dokumentieren, seine Bilder und sein Film wurden deshalb mehrmals seiner Akte einverleibt.

04.07.2022 Angekündigt ist der Besuch eines Juristen von Vertretungsnetz um ein Clearing über die Ablösung unserer Erwachsenenvertretung durchzuführen. Insbesondere meiner Frau wird vorgeworfen die Veröffentlichung von Bildern unseres Sohnes zu gestatten. Ich habe eine Stellungnahme vorbereitet. Es ergab sich ein 3-stündiges Gespräch mit dem Juristen Mag. Peter Rossmann wir erhielten seine Zusage unsere mit Urkunden belegte Stellungnahme und Beschreibung der verunglückten Verfahren seinem Gutachten anzuhängen.

08.07.2022 Clearingbericht von Vertretungsnetz: "Es wird empfohlen, das Verfahren auf Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung fortzusetzen".

14.07.2022 Beschluss zu unserem Antrag auf Bildveröffentlichung vom 30.6.2022. Unser Antrag wird zurück- bzw. abgewiesen. Einen Rekurs nehme ich nicht in Anspruch, da die Richterin eine Strafanzeige gegen meine Frau "in Erwägung zieht". Es kann Felix nur recht sein, wenn sein Fall sonach die Richterstube verlassen darf. Es ergab sich schon im Spätsommer 2017, als das Gericht unserem kranken Sohn sein 9 Jahre gewohntes Feriendomizil kurzerhand entzog, die Notwendigkeit einer öffentlichen Dokumentation vor Augen des Gerichts, die ich im Interesse meines Sohnes tagaktuell fortgeführt habe. Allein aus der Tatsache dass Inhalt und Aussage nicht widersprochen wird resultiert, nach 4-jähriger stiller Duldung, das objektive Interesse von Felix seine Sache mit Einsatz seiner überzeugenden Persönlichkeit öffentlich zu vertreten. Österreich wird nicht dulden, was ihm geschehen ist.

14.07.2022 Ladung an Vater, Mutter, Kind für den 5.8.2022. Thema: Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in Klagenfurt zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich und Enthebung Mag. Trötzmüller. Der Untätigkeit des gegen unseren Antrag eingesetzten Kollisionskurators Trötzmüller hat die Richtern 2 Jahr lang zugeschaut. Von dem neuen Funktionär finden wir nur er ist wie bereits Trötzmüller in Forderungseintreibung und Insolvenzrecht, also im näheren Umfeld der Beitreibungsrichterin Fill tätig und findet sich wie dieser nicht auf der Liste der "ErwachsenenvertreterInnen, Kuratoren und Kuratorinnen" der Anwaltskammer.

21.07.2022 Der Jurist Mag. Rossmann des Vertretungswerks relativiert seine Stellungnahme: "Sehr geehrter Herr Dkfm. Seidl,wie mit Ihnen ausführlich persönlich besprochen, beinhaltet das Clearing keine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit eines Erwachsenenvertreters bzw. der Richterin.Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann daher unsererseits nur die Fortsetzung des Verfahrens empfohlen werden. Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen.Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Mag. Peter Rossmann".

17.08.2022 Protokoll der Sitzung mit uns Eltern vom 17.8.2022 - Psychoterror in Wiederholung und mit folgendem Inhalt:

1. Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich. Vorangegangen war ein aufwändiges Clearing-Verfahren zu meiner Ablöse als gesetzlicher Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in der Vermögensverwaltung. Das Verfahren hat die Richterin am 28.3.2022 beauftragt, es war holprig und wurde am 8.7.2022 vom Vertretungsnetz mit dem Bescheid abgeschlossen, das Ablöseverfahren möge weitergeführt werden. Unsere diesbezüglichen Einvernahmen dauerten telefonisch 2 Stunden und persönlich im Familienkreis 3 1/2 Stunden. Wir haben uns die Finger wund geschrieben unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar dass neben einer verärgerten Richterin ein weiterer Opponent in unsere geordnete Familie kommt, Entscheidungen vorgibt und das Geld hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken, um den Terror aufrecht zu erhalten aber gleichzeitig, sie werde sich das Weitere noch überlegen. Skurriles Ergebnis: Angegriffen wird somit meine arme Frau in ihrem Bereich der gemeinsamen Vertretung und nicht der im Visier der Richterin befindliche väterliche Störenfried. Aufgegriffen wird ein neuer Sachverhalt, es warten drei bis 2019 zurückreichende Anträge auf ihre Erledingung.

2. Der über zwei Jahre untätige Kollisionskurator Trötzmüller wird ersatzlos abberufen. Beide Rückzüge sind einer detaillierten Anweisung des Obergerichts vom 4.5.2022 geschuldet. Ohne Bilder keine Berichterstattung, die Medien sind die vierte Säule unserer Demokratie und der Richterin zusammen mit meinen Internetprotokollen ein Dorn im Auge. Wir dürfen Befangenheit vermuten und konstatieren auch eine Hemmung der Richterin aus dem noch unentschiedenen Ablehnungsbegehren vom 2. Dezember 2021. Die Beschädigung der Personenrechte von Felix, im Einzelnen das Recht auf Erwerb und wirtschaftliche Inklusion (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Intimitätsrechte der geordneten Familie Seidl rechtfertigt seinen persönlichen Auftritt zur Selbstverteidigung und zur Änderung der Verhältnisse. Es muss ihm nach seinen Erlebnissen zukommen, Empathie, Mitleiden und Moralempfinden der Öffentlichkeit anzurufen und seriöse Blätter wie News oder Kleine Zeitung, für die journalistische Aufarbeitung seiner ansonsten unlesbaren Akte zu beanspruchen. Die groß angelegte Aktion "Bildverbot" begann bereits am 28.12.2021, kurz nach unserem am 2.12. eingereichten Ablehnungsbegehren, mit einer Vorladung meiner Frau und der Bestellung eines Neurologen am 28.1.2022 um die Unfähigkeit von Felix zu dokumentieren, selbst über seine Bilder zu entscheiden. Wir beantragen seit dem 5.8.2017 wiederholt und vergeblich ein neurologisches Gutachten zur Beurteilung des gesundheitlichen Bedarfs einer Ferienwohnung und ersuchen am 1.2.2022 die Tätigkeit des Neurologen entsprechend zu erweitern. Das Begehren wurde am 28.2.2022 beschlußmäßig abgewiesen. Die Richterin teilt am Ende der Sitzung mit, der Herr Rechtsanwalt Mag. Levovnik habe sich mit dieser gegen Felix und meine Frau gleichermaßen gerichtete Vertretung einverstanden erklärt.

3. Ich fordere die Frau Richterin auf, den Inhalt der ersten Anhörung vom 20.9.2019 noch einmal im Kreis der damals Anwesenden zu erörtern, wozu sich die Frau Richterin nicht bereit findet.

18.08.2022 Mail an Herrn RA Levovnik: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum Höchstgericht führen könnte abzulehnen."

01.09.2022 Folgende Beschlüsse, basierend auf der Sitzung vom 17.8.2022: 1. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung der Mutter wird teilweise beschränkt und zwar hinsichtlich der Verfügung über das Sparbuch, die sie nie besaß, und die Rechte des Sohnes auf das eigene Bild. 2. Der Vater wird durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter ersetzt und vollständig seiner Vertetung entbunden. Davon war in der Anhörung vom 17.8.2022 keine Rede. Auf die Sache nach der Sitzung angesprochen erklärt die Richterin, sie werde sich das noch überlegen. 3. Der wegen zweijähriger Untätigkeit und Befangenheit mit Unterstützung des Kontrollgerichts bekämpfte Kollisionskurator Trötzmüller wird nicht deshalb sondern mit Rechtskraft der Bestellung meines Nachfolgers Mag. Levovnik enthoben. Wenn diese nicht eintritt bliebe er in Funktion. Der Beschluss wurde zugestellt mit Wirkung vom 8.9.2022.

Das Protokoll der Anhörung und die Entscheidung über die teilweise Ablösung der Mutter und vollständige Ablösung des Vaters in page18.htm

19.09.2022 Ich beantrage mit einer 20-seitigen Begründung beim Landesgericht den Rekurs dieses Beschlusses. Die Klärung des Rechts am Bild habe nach einem zu der Frage uneinbringlichen Clearing des Vertretungsnetz nun der Monitoringausschuss der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übernommen. Zu bewerten ist die spezielle Sitution des von gerichtlichen Angriffen auf seine Grundrechte bedrohten Felix Seidl. Meine Ablösung nach 10-jähriger Bewährung ist unter den vom Kontrollgericht am 4.5.2022 benannten Anforderungen eines Vertretertauschs und bei Gewichtung des Wohls des Betroffenen und der geordneten Familie völlig suspekt.

Der Inhalt unseres Einspruchs auf Rekurs beim Landesgericht findet sich in page14.htm

Klagenfurt, den 18.November 2022

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt